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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BBauG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (354)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der „Appell Wohnungsbau 2026“ des Verbände Bündnisses der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft wurde am 22.05.2026 anlässlich der Veröffentlichung der Baufertigstellungszahlen im Wohnungsbau in der Bundespressekonferenz präsentiert.

    • Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 08.06.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der BauGB-Novelle sollte die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich nach §35 BauGB so ausgestaltet werden, dass sie Ausbau der Energieinfrastruktur unterstützt und künftige Netzengpässe vermeidet. Dafür sollte ein Mindestabstand von 100m zur Grundstücksgrenze relevanter Umspannwerke wieder aufgenommen werden, um notwendige Erweiterungsflächen für Netzverknüpfungspunkte zu sichern. Zugleich sollte die Privilegierung von Batteriespeichern an eine dauerhaft netzdienliche beziehungsweise mindestens netzneutrale Fahrweise gekoppelt werden. Dazu gehört insbesondere, dass Vorhabenträger Vorgaben des zuständigen Anschlussnetzbetreibers zur Begrenzung der Wirkleistung bei Bezug und Einspeisung sowie kontextbezogene Fahrweise nach Netzsituation akzeptieren.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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