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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.779)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sprechen uns für eine 1:1-Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) aus – mit klaren Ausnahmen für baubegleitende Zwischenlager, einer funktionalen Definition des Entstehungsorts sowie praktikablen Übergangsfristen. Die Umsetzung darf die Transformation zur Klimaneutralität nicht behindern, sondern muss praxistauglich, mittelstandsgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Herausforderungen im Transformationsprozess – wie Fachkräftemangel, Materialkosten und komplexe Planungsanforderungen – ist jede neue Regulierung besonders sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen, wofür wir uns nachdrücklich aussprechen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 44/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer praxistauglich auszugestalten. Dazu braucht es die vollständige Berücksichtigung der OECD-Leitlinien sowie eine deutliche Reduzierung der umfangreichen Dokumentations- und Reportingpflichten, die Unternehmen massiv belasten. Wichtig ist außerdem, Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten G7-Ausnahmen für US-Unternehmen, die zu erheblichen Verzerrungen führen. Wir treten daher für Vereinfachungen,, Bürokratieabbau und faire Rahmenbedingungen ein und fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung oder Aussetzung der Mindeststeuer-Richtline einzusetzen, solange zentrale Volkswirtschaften nicht teilnehmen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Gebührenerhöhungen basieren ausschließlich auf den Angaben der Eichbehörden bzw. der staatlichen Prüfstellen (S. 46 RefE). Eine objektive Überprüfung der Angaben fand nicht statt. Notwendig sind jedoch konkrete Daten, die die angedachten Gebührenerhöhungen verständlich machen. Die aktuellen Planungen für die einzelnen Gebührensätze benachteiligen das Handwerk mit seinen betriebsspezifischen Größenstrukturen und sind alles andere als marginal, wie das BMWE behauptet. Das Handwerk fordert eine Differenzierung der Gebührenhöhe nach Unternehmensgrößenklassen, um Handwerksbetriebe zu entlasten. Zudem sind eine Evaluation und konkrete Datenerhebung in allen Bundesländern dringend erforderlich, um die tatsächlich notwendige Gebührenhöhe zu ermitteln.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 537/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 3 und SDG 13 beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte mit der Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an EU-Recht ein Sachkundenachweis zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen ausschließlich obligatorisch über den Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV erbracht werden müssen, ist dies für das Handwerk als sachgerecht, konsequent und nicht als nachteilig zu bewerten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2865 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen sind aus Handwerkssicht grundsätzlich zu begrüßen. Es bedarf einiger Klarstellungen und Schärfungen, um drohende Risiken für das Handwerk auszuräumen und stattdessen die Chancen zu unterstreichen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden, um eine Kontinuität beim Sachkundeerwerb und bei den Auffrischungskursen zu gewährleisten. Um die Bildungsstätten des Handwerks in diesem Bereich nicht zusätzlich zu belasten, sollten aus unserer Sicht keine über die Vorgaben der ChemKlimaschutzV hinausgehenden Anforderungen an die Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen formuliert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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