Stellungnahmen/Gutachten
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21.779 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.779)
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Die Praxistauglichkeit und die mittelstandsgerechte Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Umsetzung des NIS2UmsuCG an erster Stelle stehen. Bei den sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen, insbesondere bzgl. der geforderten Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen und drohender Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten muss Klarheit darüber herrschen, ob ein Betrieb tatsächlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Daher ist die Frage nach der Betroffenheit der Handwerksbetriebe von zentraler Bedeutung: Eine scharfe und rechtssichere Abgrenzung ist dringend notwendig. Das BMI und das BSI sind daher aufgefordert, mittelstandsfreundliche Auslegungshilfen und FAQ-Listen bereitzustellen sowie nachvollziehbare und ermessensleitende Auskünfte zu geben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG)
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaltung des geplanten Umsatzsteuer-Meldesystems
Die vom BMF geplante Ausgestaltung des Umsatzsteuer-Meldesystems darf KMU nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Deshalb soll eine kostenfreie staatliche Meldeplattform eingeführt werden. Zusätzlich muss das Meldesystem den Betrieben weitere Entlastungen von Verwaltungsaufwand bringen, wie z. B. Verzicht auf Empfängermeldung, perspektivisch Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Möglichkeit zur GoBD-konformen Archivierung von Rechnungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Bürokratieabbau von Netzzugangsverfahren
Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- KSpG [alle SG hierzu]
- BörsG 2007 [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- StromStV [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- KAV [alle SG hierzu]
- NAV [alle SG hierzu]
- NDAV [alle SG hierzu]
- StromGVV [alle SG hierzu]
- GasGVV [alle SG hierzu]
- ÜNSchutzV [alle SG hierzu]
- SysStabV [alle SG hierzu]
- KapResV [alle SG hierzu]
- NABEG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EWSG [alle SG hierzu]
- StromPBG [alle SG hierzu]
- EWPBG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Gebäudeaufwendungen
Wir begrüßen die Neufassung des bisherigen Schreibens und die damit einhergehende bessere Strukturierung und Praxisorientierung. Besonders positiv bewerten wir die Klarstellungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten sowie die Einordnung energetischer Maßnahmen, etwa der Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen, als nicht standardhebend. Kritik äußern wir unter anderem an der pauschalen Einteilung in Ausstattungsstandards sowie an einzelnen Beispielen, die nach unserer Auffassung den technischen Fortschritt nicht sachgerecht abbilden und zu einer steuerlich ungerechtfertigten Standardhebung führen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Arbeitszeitvolumens durch gezielte steuerliche Maßnahmen
Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung des Schutzes geografischer Angaben
Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks und deren Zusammenschlüsse sind vom Geoschutzreformgesetz betroffen, als sie Waren herstellen, die bereits einen Geo-Schutz genießen und in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Vereinigungen gegründet haben. Gemäß Art. 33 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2024/1143 können bereits bestehende Vereinigungen als Erzeugergemeinschaften im Sinne dieser Geoschutzverordnung anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Regelungen den Fortbestand der genannten Vereine ermöglicht. Daher sehen wir es als dringend geboten an und setzten uns dafür ein, das besondere Interesse der bereits existierenden Schutzvereine entsprechend zu wahren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxisgerechter Anwendungsregelungen für die elektronische Rechnung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die elektronische Rechnungsstellung sind mit der derzeit in den Betrieben vorhandenen digitalen Infrastruktur nicht erfüllbar und müssen an die Prozesse und den Stand der Digitalisierung in den Betrieben angepasst werden. § 31 UStDV muss auch für Rechnungen in elektronischer Form gelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
Die vorliegenden Pläne der Bundesregierung, mit dem WDModG Reserve und Heimatschutz weiter zu stärken und sowohl strukturell als auch gesellschaftlich zu verankern, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die damit verbundenen Maßnahmen haben Folgen für die auf die Handwerksbetriebe –umso wichtiger ist es daher, Wehrdienst, Berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken. Das BMVg ist daher gefordert, des Handwerks zu berücksichtigen – etwa durch eine vorausschauende langfristige Planung von Übungen. Die Bundeswehr darf nicht in Konkurrenz um Arbeitskräfte eintreten. Eine wie auch immer geartete „Dienstpflicht“ muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass sie arbeitsmarkt-neutral bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: