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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.779)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht durch die sogenannte Mantelverordnung bietet die legislative Chance, einen teuren und klimaschädlichen Irrweg in der deutschen Umweltpolitik zu korrigieren. Der aktuelle deutsche Sonderweg zwingt unsere Betriebe zu exorbitant hohen Investitionen in eine Technik, die nicht nur ihre Klimaschutz-Anstrengungen konterkariert, sondern die CO2-Emissionen durch den Einsatz fossiler Brennstoffe nachweislich massiv erhöht

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutsche Teewirtschaft plädiert für eine offene Handelspolitik, die globale Partnerschaften sichert und fair gestaltet ist. Deutschland und die EU müssen attraktive Handelspartner bleiben, damit die Wirtschaft zu alter Stärke zurückkehren kann. Dies gilt umso mehr für Produkte, die überwiegend aus Drittländern importiert werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei Planungs- und Beschaffungsvorgängen der Bundeswehr werden viele weitere Güter sowie Dienst- und Bauleistungen beschafft, die nicht direkt auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit einzahlen. Aus Gründen der Effizienz und der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs ist darauf zu achten, dass sie in einem öffentlichen und transparenten Verfahren, das eine breite Beteiligungsmöglichkeit von Handwerk und Mittelstand sicherstellt, vergeben werden. Diese regionalen Akteure können einen substanziellen Beitrag zur Sicherung der Bedarfe der Bundeswehr leisten. Das Handwerk spricht sich für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs und insbesondere die Beibehaltung des Losgrundsatzes für die Vergaben der Bundeswehr aus, die nicht der Beschaffung von militärischer Ausrüstung dienen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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