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24.422 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.422)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zahlreiche Arzneimittel stehen als zugelassene Fertigarzneimittel nicht, nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form zur Verfügung. Die gleichwohl notwendige Versorgung erfolgte bislang häufig über Rezepturarzneimittel, die auf Grundlage von Praxis- oder Sprechstundenbedarfsverordnungen hergestellt wurden. Das Urteil des BVerwG lässt dies nicht mehr zu.Vor diesem Hintergrund wird auf die bestehenden Versorgungsrisiken aufmerksam gemacht und darum gebeten, die Auswirkungen des Urteils auf die Versorgungspraxis zeitnah zu prüfen und in geeigneter Weise durch Anpassung des AMG und ggf. weiterer Gesetze zu korrigieren, so dass künftig die Belieferung von Praxis- und Sprechstundenbedarfsverschrei-bungen wieder rechtssicher möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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10.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Definition personenbezogener Daten in der DSGVO
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Definition personenbezogener Daten einzuschränken mit der Folge, dass Patientendaten in der Hand eines Verantwortlichen, der keine Möglichkeit hat, diese Daten bestimmten Personen zuzuordnen, nicht als personenbezogene Daten gelten; dies soll auch dann gelten, wenn diese Person ein Intermediär ist, der die Daten einer weiteren Person mit Zuordnungswissen weitergibt. Diese Änderung lehnt die BÄK ab.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusätzlich zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung 2014/536, welche die BÄK bereits kommentiert hat, schlagen die Berichterstatter im Europäischen Parlament für multinationale klinische Prüfungen eine Zentralisierung der Bewertung von Teil I des Antrags, sowie die Einrichtung eines Clinical Trials Expert Committee vor. Diese weitergehenden Änderungen werden von der Bundesärztekammer abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen
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BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.09.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: