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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (333)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Ipsen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes schwerpunktmäßig ein für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. Einbindung einheitlicher Kostenkataloge sowie ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen. Darüber hinaus befürworten wir die Schaffung einer bundeseinheitlichen Studien-Datenbank für potenzielle Studienteilnehmende.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die automatische Substitution von Biopharmazeutika ist für eine qualitätsgesicherte Anwendung und die Arzneimitteltherapie- und Versorgungssicherheit nicht förderlich und sollte aufgehoben werden. Erhebliche Einsparungen werden bereits durch einen funktionierenden, intensiven Preiswettbewerb erzielt. Ein erhöhter Kostendruck in diesem versorgungssensiblen Bereich riskiert Marktverengungen, die zu Versorgungsengpässen führen können.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6871 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Änderung des KSpTG, die Ratifizierung des Amendments des London-Protokolls und die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes. Der Aufbau einer CO2-Infrastruktur, ermöglicht durch die Anpassung des KSpTG, ist ein wichtiger Schritt Richtung Net-Zero 2045. Planung- und genehmigungsrechtliche Beschleunigungen sollten sowohl den Umweltschutz, wie den Schutz der Wasserressourcen, als auch den Klimaschutz, wie die Nutzung und Speicherung von CO2, berücksichtigen. Nach einer Hochlaufphase sollten sich Carbon-Management-Technologien über den CO2-Preis finanzieren: erforderlich sind, eine angemessene Förderung eine Reduktion des Investitionsrisikos. Zentral ist der Schutz der Wasserressourcen! Vermeidung von Treibhausgasemissionen geht vor der Nutzung von Senken.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung der geplanten Erleichterungen im Vergaberecht und einer Reduktion der Berichtspflichten. Angestrebt wird eine weitere Anhebung der Schwellenwerte und deren Vereinheitlichung.

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Nr. 1.4 ANBest-I dürfen institutionell geförderte Zuwendungsempfänger im Regelfall (bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere bei gesetzlich notwendigen Versicherungen) keine Versicherungen abschließen. Das Prinzip der Selbstdeckung, das dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspringt und für die bundesunmittelbare Verwaltung sinnvoll ist, ist jedoch nicht auf die AUF übertragbar. Forschung ist ihrer Natur nach häufig risikobehaftet, die AUF haben aber keinen finanziellen Spielraum, um diese Risiken im Notfall abzudecken und würden im Schadensfall von den Zuwendungsgebern auch keine Kompensation erhalten. Vorgeschlagen wird, das Versicherungsverbot aufzuheben und den Abschluss von Versicherungen in die Risikoabwägung der AUF zu übertragen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes zur rechtssicheren Schaffung einer Beleihungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zu schaffen, in begründeten Ausnahmefällen hoheitliche Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen durch beliehene Betreiber oder beauftragte Dritte zu ermöglichen. Zudem setzt sich der BDEW für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz moderner Effektorik (Laser, High-Power-Microwave) auch durch beliehene Betreiber ein. Die Maßnahmen müssen unter staatlicher Aufsicht erfolgen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Abwehrpflicht führen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Schaffung einer bundeslandübergreifenden Regelung zum Datenteilen innerhalb der Wissenschaft und über Sektoren (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Statistikämter, Gesundheitsdaten etc.) hinweg - Ermöglichung des Zugangs zu Daten anderer Sektoren, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren und die wissenschaftliche Politik- und Gesellschaftsberatung weiter auszubauen - Beseitigung von rechtlichen Unsicherheiten bezüglich des Datenschutzes und des Urheberrechts, die das Datenteilen erschweren - Etablierung von Treuhandmodellen und einer Treuhandstelle zur Vermittlung zwischen Datengebenden und -nutzenden bzw. Etablierung von Verfahren für das Teilen von Daten zwischen den Sektoren

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzun von Daten für die Forschung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
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