Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Le- benswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr ge- recht. Es bedarf daher der Änderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
-
BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Lösung: Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E • Für die Erklärungsmöglichkeit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung der offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende
Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzliche Regelung des § 1591 BGB [,Mutter eines Kindes ist...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich
Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbote im Sinne des § 134 BGB sind33. Zum anderen findet..., ...Verbote im Sinne des § 134 BGB sind. Zum anderen findet..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB). Die Sonderbeziehung des..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB in Betracht kommen, stellt..., ...im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind139, sodass Ansprüche..., ...jedoch nach § 817 Satz 2 BGB gesperrt. Teilweise ist..., ...Kondikti-onssperre des § 817 Satz 2 BGB geboten ist. Doch auch ..., ...Geleisteten nach § 817 Satz 2 BGB ausscheiden, um Fehlverhal-ten..., ...Durchbrechung des § 817 S. 2 BGB bei der Kondiktion von ..., ...Durch-brechung des § 817 S. 2 BGB bei der Kondiktion von ..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB). Die Sonderbeziehung des..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB in Betracht kommen, stellt..., ...im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind, sodass Ansprüche,..., ...Verbote im Sinne des § 134 BGB sind, führen. Zum anderen..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB). Die Sonderbeziehung des..., .... 1 und 2, § 1004 Satz 1 BGB in Betracht kommen, stellt..., ...im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind, sodass Ansprüche,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation des Betreuungsvergütungsgesetz
Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuer an die aktuellen Lohnentwicklungen und durch die Steigerung der Sachkosten durch die Inflation
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sonen zu stärken. § 1821 BGB formuliert dabei als zentralen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die innerkirchliche Debatte zur Einführung von Unternehmensmitbestimmungsregelungen im kirchlichen Bereich werden im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und dem Erhalt des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einrichtungen wie Stiftungen, BGB-Gesellschaften und Vereine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bargeldschutzgesetzes
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: „Bargeld zählt!“ e. V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und/oder in der Gewerbeordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...312c Abs. 3 bis 5 – neu – BGB), wird die Rechtsposition...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...312c Abs. 3 bis 5 – neu – BGB), würde nun, womöglich ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... B. zur Haftung in § 280 BGB) aufbaut. Hierzu gibt es..., ...Vorschriften in §§ 675c ff. BGB mit einem Federstrich rechtswissenschaftliche..., ...kodifiziert (vgl. § 675 z BGB). „Fraud Data ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... B. zur Haftung in § 280 BGB) aufbaut. Hierzu gibt es..., ...Vorschriften in §§ 675c ff. BGB mit einem Federstrich rechtswissenschaftliche..., ...kodifiziert (vgl. § 675 z BGB). „Fraud Data ...
-
Zu Regelungsvorhaben: