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183 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (183)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.

    • Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
      • 01.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Koalitionsvertrag, Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG), institutionalisierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit Alzheimer-Demenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es braucht dringend einen ganzheitlichen Blick, der Forschung, Prävention und innovative Therapiekonzepte von Anfang an mitdenkt. Für die laufende Legislaturperiode möchten wir auf zentrale Themen aufmerksam machen, die für die Förderung neuartiger Therapieoptionen und die Vorbereitung unseres Versorgungssystems auf kommende Innovationen wesentlich sind. Dies muss im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Lilly Deutschland GmbH am 27.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

      • 10.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund des medizinischen und technologischen Fortschritts, der seit Jahren die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung beschleunigt, muss der Gesetzgeber ein erhebliches Interesse daran haben, die Attraktivität der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt*innen zu erhöhen, um zukünftig die Versorgungssicherheit in der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen aufrechtzuerhalten. Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, der Pauschalisierung, dem Bonus in der hauarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V

    • Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 13.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) vertritt als Dachverband die berufspolitischen Interessen der sechs mitgliederstärksten maßgeblichen Spitzenorganisationen gemäß § 125 SGB V auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, der Gesundheitsorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder.

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit Alzheimer-Demenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es braucht dringend einen ganzheitlichen Blick, der Forschung, Prävention und innovative Therapiekonzepte von Anfang an mitdenkt. Für die laufende Legislaturperiode möchten wir auf zentrale Themen aufmerksam machen, die für die Förderung neuartiger Therapieoptionen und die Vorbereitung unseres Versorgungssystems auf kommende Innovationen wesentlich sind. Dies muss im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Lilly Deutschland GmbH am 01.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 17.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 06.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
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