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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (354)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 4 Nr. 21 und 22 UstG-Neu-E hat komplexe steuerrechtliche..., ...Bildungsanbieter nach § 4 Nr. 21 a) UstG Neu-E Bisher ist die Erteilung..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG Neu-E würde diese Änderung..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Neu-E handelt es sich um..., ...auf § 4 Nr. 21 a) Satz 2 UstG Neu-E zu verzichten. 4..., ...Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG für den bezeichneten Unterrichtsbereich..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Begründung § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG  Anhebung der Umsatzgrenze..., ...Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG im Zusammenhang mit Anhebung..., ...für Ist-Besteuerung § 20 UStG von 600.000 € auf 800.000..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ..., ...ist § 24 Absatz 1 Satz 1 USTG ebenfalls anzupassen. § 24 UStG  Erweiterte Übergangsfrist..., ...Papierform ermöglichen § 14 UStG  e-Rechnung ab 2025 einheitliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Abwicklung der Umsatzsteuer im Massenverfahren und sich daraus ergebende Fragestellungen sind für die Unternehmen der Automobilindustrie von hoher Relevanz. Die Unternehmen führen die Umsatzsteuer für den Staat ab und sind mit komplexen Regelungen sowie weitreichenden Dokumentations- und Nachprüfungsanforderungen konfrontiert. Dies führt zu Zweifelsfragen, administrativen Belastungen und steuerlichen Risiken für die Unternehmen. Der VDA setzt sich dafür ein, die umsatzsteuerlichen Anforderungen und Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Ansatzpunkte hierfür sind u.a. Digitalisierung, Bürokratieabbau und die konsequente Berücksichtigung der Belange der Unternehmen. Aktuelle Herausforderungen bestehen u.a. bzgl. der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG. 1. Rechtliche Einordnung..., ...der Systematik des § 14 UStG ableiten. 2. Verhältnis..., ...fließender Übergang“ zu § 17 UStG Zusätzliche Komplexität..., ...Rechnungsberichtigung (§ 14 UStG) und Entgeltminderung/-änderung (§ 17 UStG) abzugrenzen. Dies wird..., ...Korrekturfällen nach § 14 und § 17 UStG hochgradig einzelfallabhängig..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG zuzulassen. Dies beinhaltet..., ...Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz UStG) ausgestellt werden. Eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.

    • Bereitgestellt von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.“ Würde..., ...Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ...ist mit den Angaben im UStG nicht vereinbar. Wird ...
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