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128 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (128)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ausbildung nach dem PflBG bereits über fun-dierte..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 5 Absatz 1 PflBG erfor-derlich. Aufgrund..., ... sollte in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. In..., ... zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ... möglich. § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung..., ...Betriebskosten Gemäß § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…) - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verhandeln. Analog § 37 Absatz 3 PflBG ist es insbesondere hinsichtlich..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG als Qualifikation für ..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...Vorbehaltene Aufgaben § 4 PflBG Der DPR begrüßt ausdrücklich..., ...Heilkundeausübung § 4a PflBG Der DPR begrüßt die Klarstellung in § 4a PflBG, dass Pflegefachpersonen..., ...heilkundliche Aufgaben § 14a PflBG Der DPR unterstützt,..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG standardisierte Module...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Rege-lung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen BAGFW-Stellungnahme..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nach-druck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erar-beiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Entwurf (bspw. §14a PflBG) schwächen die angestrebte..., ... Fachkommission. (§14a PflBG) Der BHC kritisiert: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss dar-über hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG mit-eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend..., ...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Pflegefachpersonen i.S. des § 1 Absatz 1 PflBG – mithin ohne erweiterte..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschu-len..., ...Heilkundemodule nach § 14 Absatz 4 PflBG im Rahmen der Pflegefach-ausbildung..., ...hierzu Anmerkungen zu § 14 PflBG). § 73d: Eigenverantwortliche..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG fallabschlie-ßend zu erbringen..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG können zusätzlich Kompetenzen..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanforderungen nach § 9 PflBG erfüllt wer-den. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Reha-Einrichtungen sollen als Träger der praktischen Pflege(fachassistenz)ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
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Zu Regelungsvorhaben: