Stellungnahmen/Gutachten
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1.250 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.250)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt werden. Eine..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ...allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...allgemeine Regelung des EnWG zum Gasnetzanschluss noch..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Kernnetzaufbaus im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Amortisationskonto in das EnWG aufgenommen werden muss..., ...entfalten kann, muss im EnWG geregelt sein, dass die..., ...Trading Hub Europe GmbH im EnWG, sofern diese als kontoführende..., ...Markthochlaufes verankern o Die EnWG-Novelle sieht vor, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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13.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... würden: 1.§44b Abs. 8 ENWG – Streichung des Verweises..., ...vorzeitigen Besitzeinweisung Der EnWG-Entwurf sieht die Aufnahme..., ...neuen Absatzes 8 im §44 EnWG vor. Damit soll für die..., ...Besitzeinweisungsverfahren nach §44b EnWG. In der Vergangenheit ..., ...mit einem § 44b Absatz 8 EnWG auf die Enteignungsgesetze..., ... wie im aktuellen § 44b EnWG bundeseinheitlich zu normieren. 2. §49c EnWG - Beschleunigte Umsetzung..., ...Stromübertragungsnetzes Die durch § 49c EnWG beabsichtigte beschleunigte..., ...entsprechend § 49c Absatz 4 EnWG beschleunigt bearbeiten..., ...Vorarbeiten nach § 49c Absatz 5 EnWG. Die Möglichkeit der Höherauslastung..., ...nachstehender Absatz 2a in § 49c EnWG ergänzt werden: „(2a) ..., ...Fristvorgaben aus § 49c Absatz 4 EnWG durch die zuständigen Landesbehörden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Kernnetzaufbaus im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: bayernets am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Amortisationskonto in das EnWG aufgenommen werden muss..., ...entfalten kann, muss im EnWG geregelt sein, dass die..., ...Trading Hub Europe GmbH im EnWG, sofern diese als kontoführende..., ...Markthochlaufes verankern Die EnWG-Novelle sieht vor, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE zur EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gas/H2-Binnenmarkt-Richtlinie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes eingeleitet. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 25.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sollte dabei in § 28o EnWG, wie bei den Regelungen..., ...Fristen versehen: In § 16e EnWG sollten die Bestimmungen..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EnWG nicht gibt. Methan-Gas..., ... DVGW im Sinne des § 49 EnWG nicht gibt, ist falsch...., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EnWG“ Zu § 3 Nr. 39e..., ...auch Anmerkungen zu § 15b EnWG). Die Erweiterung des § 12a EnWG um eine solche Marktabfrage..., ... des § 12a Absatz 1 EnWG vor (Ergänzung in Blau)..., .... […]“ Zu §15a EnWG Netzentwicklungsplan Gas..., ...dem Entwurf des § 17k EnWG erst mit Einreichung bzw..., ...nach den §§ 15a bis 15d EnWG stehen müssen. Darüber ..., ...zu § 17k Absatz 1, Nr. 3 EnWG (Streichung in Rot): ..., ... Absatz 2a und Absatz 3 EnWG Technische Vorschriften..., ... zur Änderung des § 28m EnWG (Ergänzung in Blau): ..., ... Zu § 28k Absatz 5 EnWG Betreiberpflichten zur ..., ... § 28o EnWG vorgeben, detaillierte..., ... “Weiterentwicklung des EnWG 35h EnWG zur Gewährleistung..., ... Zu § 113c Absatz 3 EnWG Übergangsregelungen zu ..., ... Gemäß § 113c Absatz 3 EnWG muss ein Netzbetreiber,..., ...nach §§ 16b bis 16e des EnWG zu erwarten ist, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß §13k EnWG obliegt den Übertragungsnetzbetreibern die Vorlage eines Umsetzungskonzepts zur Ausgestaltung der Regelung, um sonst engpassbedingt abgeschaltete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen, durch Hinzuschaltung von Verbrauchern zu nutzen. Bei der praktischen Ausgestaltung des Instruments sind aus Sicht von EFET Deutschland einige Punkte zu beachten, um die positiven Effekte des Instruments zu stärken und mögliche negative Nebeneffekte oder gar Mehrkosten auszuschließen. Nutzen statt Abregeln sollte marktbasiert und technologieneutral ausgestaltet und Zusätzlichkeit in der Übergangsphase pragmatisch definiert werden. Zudem sollten keine Herkunftsnachweise für den nach § 13k genutzten Strom auszustellt werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Umsetzung von § 13k EnWG durch die Übertragungsnetzbetreiber..., ... der Vorgaben aus § 13k EnWG ist eine technologieoffene..., ...statt Abregeln“ wurde dem EnWG im Rahmen der jüngsten ..., ...ab-geregelten Stroms im EnWG nicht vorgesehen und wäre..., ...Auktion ermitteln § 13k EnWG schreibt vor, dass ÜNBs..., ...Übergangsregeln Gemäß § 13k EnWG dürfen ÜNBs für die ersten..., ...Lasten im Rahmen von § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“..., ...am Verfahren nach § 13k EnWG ist ange-messen (Ziffer..., ...der Betreiber ohne § 13k EnWG keine Einspeicherung geplant..., ... anreizen, könnte § 13k EnWG den notwendigen Spread ..., ...das Verfahren nach § 13k EnWG erweitert, analog zu der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG Vorschlag zur Anpassung..., ...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG. 2 Anpassungen in § 17d EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG..., ...Realisierungsfahrplan in § 17d Abs. 2 EnWG gesetzlich mitaufzunehmen..., ...des BDEW in § 17d Abs. 2 EnWG erfolgen, weil der Realisierungsfahrplan..., ...Anpassung in § 17d Abs. 2 EnWG umgesetzt werden: „(2)..., ...ebenfalls in § 17d Abs. 8 Nr. 3 EnWG für Windenergieanlagen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG Vorschlag zur Anpassung..., ...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG. 2 Anpassungen in § 17d EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG..., ...Realisierungsfahrplan in § 17d Abs. 2 EnWG gesetzlich mitaufzunehmen..., ...des BDEW in § 17d Abs. 2 EnWG erfolgen, weil der Realisierungsfahrplan..., ...Anpassung in § 17d Abs. 2 EnWG umgesetzt werden: „(2)..., ...ebenfalls in § 17d Abs. 8 Nr. 3 EnWG für Windenergieanlagen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG Vorschlag zur Anpassung..., ...§ 81 WindSeeG und § 17d EnWG. 2 Anpassungen in § 17d EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG..., ...Realisierungsfahrplan in § 17d Abs. 2 EnWG gesetzlich mitaufzunehmen..., ...des BDEW in § 17d Abs. 2 EnWG erfolgen, weil der Realisierungsfahrplan..., ...Anpassung in § 17d Abs. 2 EnWG umgesetzt werden: „(2)..., ...ebenfalls in § 17d Abs. 8 Nr. 3 EnWG für Windenergieanlagen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 28.01.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Planfeststellungsverfahren im EnWG angepasst werden, damit...
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Zu Regelungsvorhaben: