Stellungnahmen/Gutachten
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50 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"232/24"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (50)
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Steuerentlastung bei Zahlungsausfall gemäß § 60 Energiesteuergesetz soll abgeschafft werden. § 60 EnergieStG muss aus Sicht der kleinen und mittelständischen Tankstellenbetreiber erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarfe bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung im Strom- und Energiesteuerrecht
Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
- Bereitgestellt von: UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: