Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.272)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Da der Entwurf des BMF-Schreibens bei der künftigen Beurteilung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen auf die allgemeinen Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung in Abschnitt 3.10 UStAE verweist, sollten auch diese an die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BFH angepasst und möglichst klar gefasst werden. Dabei sollten klare Kriterien und Beispiele für die Einordnung als einheitliche Leistung oder als Haupt- und Nebenleistung aufgeführt werden. Zudem ist eine angemessene Übergangsregelung erforderlich. Um aufwändige und teilweise viele Jahre in die Vergangenheit zurückreichende Korrekturen zu vermeiden, sollte es nicht beanstandet werden, wenn für Altfälle dauerhaft an der bisherigen Handhabung festgehalten wird.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur wirtschaftsverträglichen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gehören für das Handwerk u.a. : die sektorübergreifende und technologieoffene Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, die faire Gestaltung von Stromsteuer und Energiekosten zur Minimierung von Belastungen für Betriebe, die Förderung von Gebäuden als einheitliche Energiesysteme und die Steigerung der Sanierungsrate, die Einbindung des Fachhandwerks durch qualifizierte Beratung und individuelle Sanierungsfahrpläne, der Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung von Genehmigungs- und Berichtspflichten, die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien, Speicher und energieeffiziente Verfahren sowie die Modernisierung der Energieinfrastruktur durch dezentrale Netze und Sektorkopplung.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Weiterentwicklung der Richtlinie 2013/34/EU zur Reduzierung bürokratischer Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen. Angestrebt wird insbesondere eine verbindliche Befreiung von Kleinstunternehmen von Offenlegungspflichten durch Anpassung der Art. 30 und 36 der Richtlinie. Zudem sollen die Größenklassen-Schwellenwerte nach Art. 3 RL 2013/34/EU, insbesondere die Arbeitnehmer-Schwelle für große Unternehmen, angehoben und künftig automatisch indexiert werden. Weiterhin wird eine Begrenzung des Umfangs des Jahresabschlusses von Kleinstunternehmen auf eine stark vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Reduzierung der Anhangspflichten nach Art. 4 und 36 RL 2013/34/EU angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

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