Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen. Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf das internationale Regelwerk zur OECD-Mindesbesteuerung (Pillar 2) mit dem konkreten Anliegen, Pillar 2 entweder vollständig abzuschaffen oder eine Ausnahme für Unternehmensgruppen mit einer effektiven Konzernsteuerquote über 15% zu verankern. Damit soll eine Reform des Regelwerks angestoßen werden, die eine wettbewerbsfähige und praktikable Ausgestaltung im Sinne eines global blending ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Chemikalienverordnung REACH
Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die geplante Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ (CSS). Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission ihr angekündigtes Vorhaben zur Vereinfachung von REACH umsetzt, insbesondere mit Blick auf die regulatorische Belastung der Industrie. Zudem wird angestrebt, dass künftige Stoffbewertungen und regulatorische Maßnahmen weiterhin risikobasiert und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Eine pauschale Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (GRA) soll verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industriedienliche Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur. Konkret soll darauf hingewirkt werden, dass die Mittel dieses Sondervermögens zusätzlich zum regulären Haushalt und prioritär für industrienahe Maßnahmen eingesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 2. Juli 2025 hat die EU einen Vorschlag für das Klimaziel 2040 vorgelegt: 90% Emissionsreduktion ggü. 1990, mit Flexibilität ab 2036 durch internationale Zertifikate. Diese dürfen jedoch nicht im EU-ETS angerechnet werden - laut VCI ergibt sich dieser Ausschluss nur aus der Begründung, nicht dem Gesetztext. Damit widerspricht die Regelung dem Koalitionsvertrag. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz eine gesetzliche Verankerung der Anrechenbarkeit im EU-ETS zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinwohlorientierte und effektive Umsetzung der EU KI-Verordnung
Die BuReg ist gefordert, die EU Verordnung über Künstliche Intelligenz in das deutsche Recht zu überführen. AlgorithmWatch setzt sich in diesem Kontext für eine KI-Aufsicht ein, die für Menschen in Deutschland niedrigschwellig erreichbar ist sowie für ein nationales Verbot für den Einsatz biometrischer Fernidentifizierungssysteme im öffentlichen Raum.
- Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli- genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines umfassenden KI-Transparenzregisters
AlgorithmWatch setzt sich für die Einführung eines nationalen KI-Transparenzregisters ein, in dem KI-Anwendungen der öffentlichen Hand in Deutschland aufgelistet, Risikoabschätzungen nachvollziehbar gemacht und verantwortliche Personen vermerkt werden.
- Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung des von der EU-Kommission vorgelegten Umsetzungsrechtsakts zur Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere zur Einführung einer europaweit einheitlichen Berechnungsmethode für chemisch recycelte Kunststoffe auf Basis des Massenbilanzansatzes „Fuel-Use-Excluded“. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Entwurfs angestrebt, um bilanziellen Verlusten entgegenzuwirken. Ferner soll das chemische Recycling in der europäischen Verpackungsverordnung berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit und die Erfüllung von Rezyklateinsatzquoten zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: