Stellungnahmen/Gutachten
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518 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"HGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (518)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: Münchner Kommentar zum HGB, 5. Aufl. 2024, Bd. 6, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: Münchner Kommentar zum HGB, 5. Aufl. 2024, Bd. 6, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
- Bereitgestellt von: Porsche Automobil Holding SE am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
- Bereitgestellt von: Porsche Automobil Holding SE am 21.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Textform für Arbeits- und Mietverträge sowie Lieferscheine
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inflationsbedingte Anpassung monetärer Schwellenwerte im Bankaufsichtsrecht
Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es geht um eine sehr umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Produktionsstandort Deutschland nicht wettbewerbsfähig. Dies gilt es zu ändern, damit Produktionen nicht im europäischen Ausland stattfinden, während die hiesige Produktionswirtschaft brach liegt. Das sollen in Zukunft das kommende FFG und weitere verwandte Gesetze ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Warner Bros. Entertainment GmbH am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2021. 113 § 267 und § 267a HGB. 114 Zwischen 2.1.2020...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Stellungnahme betont das IDW, dass die zeitnahe Schaffung eines stabilen Rechtsstandes und somit Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist. Das IDW weist darauf hin, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die sie konzipiert sind, verhältnismäßig und relevant sein muss („fit for purpose“). Sollten in den künftigen freiwilligen Standard – basierend auf dem VSME – weitere Anforderungen aufgenommen werden, ist darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind. Weiteren Klarstellungsbedarf sieht das IDW beim Einsatz des neuen Standards als „Value Chain Cap“.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: