Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

577 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (577)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GEG (inkl. 65 %-Regel) und BEG sind grundsätzlich geeignet..., ...verlässliche und langfristige BEG-Förderung o wettbewerbsfähige..., ... für effiziente Gebäude (BEG) – grundsätzlich geeignet..., ...Vorgaben (GEG) und Förderung (BEG) die zentrale Grundlage..., ...Verbindlichkeit und Orientierung, die BEG stellt Investitionsanreize..., ...Fortsetzung der Förderung: Die BEG ist ein zentrales Instrument...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Überarbeitungsbedarf beim BEG IV: Keine Lösung durch ..., ...im Regierungsentwurf zum BEG IV vorgeschlagene Textform..., ...zum Regierungsentwurf des BEG IV weiterhin anerkannt...., ...missachten. Die im Rahmen des BEG IV geplante Möglichkeit..., ... dem aktuellen Stand des BEG IV bestehen. Der Gesetzgeber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die PAPIERINDUSTRIE gegen BEG Sehr geehrte Damen und..., ...aufzunehmen und darüber hinaus die BEG-Förderung für Holzheizungen..., ...richtig! Zur Einstellung der BEG-Förderung: Die Streichung der BEG-Förderung für Holzheizungsanlagen..., ...ob eine Beibehaltung der BEG-Förderung für Holzheizungsanlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 09.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Warum eine verlässliche BEG-Förderung jetzt entscheidet..., ...entscheidend an einer stabilen BEG-Förderung. Eine Kürzung..., ...thermondo empfiehlt, die BEG-Heizungsförderung bis mindestens..., ...für effiziente Gebäude (BEG) soll separat im Sommer..., ...bleibt. Genau hier wirkt die BEG-Förderung. Die folgende..., ...parlamentarische Beratung: 1. BEG-Heizungsförderung auf aktuellem..., ...bleiben. Eine wankelmütige BEG-Politik dagegen würde den...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Vorschlag 14: Das GEG..., ...Anpassungsbedarf bei der BEG-Heizungsförderung Eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für Investitionen. • Die BEG-Förderung ist ein bedeutender..., ...spätestens 2027 aus. II. BEG-Förderung langfristig verstetigen..., ...betont die Bedeutung der BEG-Förderung für Investitionsentscheidungen..., ... Die Weiterführung der BEG-Förderung ist ein essentieller..., ...Forderung: Verstetigung der BEG-Förderung für Wärmepumpen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Klimaschutzprogramme wie BEG, ANK, GVFG mit einer gesetzlich..., ...und kommunale Wärmewende BEG-Fördervolumen auf mindestens..., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) müssen langfristig erhöht..., ...Klimawirkung zu entfalten. Die BEG löst pro Fördereuro mehr..., ...Evaluationsergebnisse: Förderwirkungen der BEG 2024 4 ..., ... noch höher liegen. Die BEG ist nach der Abschaffung..., ...erleichtern Mit den neuen BEG-Konditionen wurde ein Kinderzuschlag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) Sehr geehrter Herr..., ...Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 ergeben..., ...beabsichtigt sind? Im Text des BEG EM sind an dieser Stelle...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) aufheben Laut § 22b..., ..., Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder bzw..., ... Die Voraussetzungen für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ...weitere Beschränkung von BEG mit Blick auf die Projektanzahl..., ...seit Anfang 2023 nur drei BEG vom Ausschreibungsprivileg...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 23.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Holzzentralheizungen förderfähig (BEG EM), während in BEG WG und BEG NWG auch andere zentrale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Holzzentralheizungen förderfähig (BEG EM), während in BEG WG und BEG NWG auch andere zentrale...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...4 und 4a EStG) und das BEG-Verfahren (§ 10 Abs. 2b..., ... nach § 10 Abs. 2b EStG (BEG-Verfahren) fortgeführt ..., ...wird klargestellt, dass das BEG-Verfahren nicht durch das..., ...JStG-E – § 10 Abs. 2b EStG (BEG-Verfahren / Schließung ..., ...Entwurf klargestellt, dass das BEG-Verfahren, also das jährliche..., ...Fortführung der retrospektiven BEG-Meldung sicherstellen, ..., ...geschlossen werden, sodass die BEG-Meldungen auch dann erfolgen..., ...Fortführung des etablierten BEG-Verfahrens und die Klarstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...finanzierte Förderprogramme wie BEG und BEW. Setzen Sie ein..., ...nach den Förderprogrammen BEG und BEW und der unverändert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... parallele Berechnung Qp BEG regelkonform für EH Berechnung..., ...unter Gewährleistung der BEG-Mindestanforderung möglich..., ...Mindestanforderung in der BEG. Wählt ein Berater bei ..., ...die Mindestdämmstärke nach BEG EM Anforderung mit aufgeführt..., ...auch dann gewährt, wenn die BEG-Mindestanforderung erfüllt..., ...Vorplanung, Antragsstellung und BEG-Baubegleitung sowie der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei hohen Einkommen (..., ...kein echter Ersatz für die BEG: Sie ist für Verbraucher..., ...planbare Abschmelzung der BEG vor: ● Der Fördermechanismus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.

    • Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2026

      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Minimalinvasive Modifizierung der BEG EM für “Ursprung in der..., ...den Zuwachs von WP ist die BEG EM, mit einem geschätzten..., ... Kriterium z.B. in der BEG EM das Preisniveau für ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN .................., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).........................., ...Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung. Verpflichtenden..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN Wie oben beschrieben..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Aus der Präambel der BEG sollte der Satz zur nur..., ...20.000-35.000 Euro) kommt der BEG eine entscheidende Rolle..., ...Heizsysteme zu setzen. Die BEG muss deshalb so ausgestaltet..., ...von mindestens 81 Prozent (BEG 3.3.2) ist für Holzhackschnitzelanlagen..., ...EE-Heizungen gewährt werden (BEG 8.4.4.) Der hydraulische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kabinettsentwurf für eine Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes & weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN .................., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).........................., ...Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung. Verpflichtenden..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN Wie oben beschrieben..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Aus der Präambel der BEG sollte der Satz zur nur..., ...20.000-35.000 Euro) kommt der BEG eine entscheidende Rolle..., ...Heizsysteme zu setzen. Die BEG muss deshalb so ausgestaltet..., ...von mindestens 81 Prozent (BEG 3.3.2) ist für Holzhackschnitzelanlagen..., ...EE-Heizungen gewährt werden (BEG 8.4.4.) Der hydraulische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

    • Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) ist dafür nicht ausreichend..., ... für effiziente Gebäude (BEG) bleibt weit hinter den..., ...Klimafragen (Januar 2025) ist das BEG-Fördersystem die Maßnahme..., ...Das Antragsverfahren der BEG muss entschlackt werden..., ...Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG sollte auf 30 % angehoben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) ist dafür nicht ausreichend..., ... für effiziente Gebäude (BEG) bleibt weit hinter den..., ...Klimafragen (Januar 2025) ist das BEG-Fördersystem die Maßnahme..., ...Das Antragsverfahren der BEG muss entschlackt werden..., ...Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG sollte auf 30 % angehoben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 2 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 3 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 4 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 5 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 6 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 7 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 8 von 8 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das (GEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: (1) Das GEG muss technische Neuentwicklungen abbilden können (2) Daher muss die veraltete V 18599 für Hallen gestrichen, schnellstens aktualisiert bzw. durch ein Beiblatt ergänzt werden (Neubauregelung) (3) Maßstab muss CO2 Reduktion sein (4) Anpassung der Gebäudespezifikation: Geschoss- und Hallenbauten müssen aufgrund unterschiedlicher heiztechnischer Anforderungen differenziert werden. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit mehr als 4 m Höhe ergänzt werden: z. B. „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, i.e. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“.

    • Bereitgestellt von: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen am 05.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierung von GEG und BEG Empfehlungen für die..., ...Novellierung von GEG und BEG zum Erhalt wichtiger Arbeitsplätze..., ... für effiziente Gebäude (BEG) müssen überarbeitet werden..., ... GEG die Aufnahme und im BEG eine Förderung der großen..., ...Einsparungen orientieren Im BEG braucht es eine konsistente..., ...Förderkriterien und -programme im BEG. (heute sind diese ideologisch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG EM) – Antworten auf ..., ...Wertschöpfungsbonus in der BEG ein zweistufiges Vorgehen..., ... um die Definitionen der BEG nach Beschluss des IAA ..., ...diskutiert werden, könnte die BEG durch eine Übergangsphase..., ... sollte. Laut neuer BEG sind aber nur noch im Wärmeerzeugerportal..., ...Vorlaufzeit erhalten. Die BEG-Richtlinie benennt den ..., ...Unternehmen, Branche und BEG-Durchführern zu fungieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetzes und der BEG-Förderung sowie aus der..., ...Förderprogrammen, insbesondere der BEG-Heizungsförderung. Durch..., ...politischen Maßnahmen, wie der BEG-Förderung, dem Gebäudeenergiege-setz..., ...nachhaltigen Finanzierung der BEG-Heizungsförderung. Ein ..., ... Darüber werden u.a. die BEG-Förderung und weitere energetische..., ...berücksichtigen, dass die BEG-Förderung nicht nur den..., ...anreizt. Vielmehr dient die BEG auch der Dämpfung des CO2...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, der Bürokratieentlastungsverordnung und von Initiativen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene (z.B. deutsch-baltischer „Innovationsclub“)

    • Bereitgestellt von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Wie erwähnt, regen wir an, über das BEG IV die in §14 Abs. 4 TzBfG...
Nach oben blättern