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88 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »psd3 ODER psr« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (88)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...European payments. Action PSD3 presents an opportunity...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung durch Einführung der PSR und der PSD3 enthält kein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Europäische Kommission hat am 13. März 2024 mit der "Payment Services Regulation (PSR)" einen Entwurf einer Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro vorgelegt, die auch Auswirkungen auf die Zahlungssysteme der Hotellerie in Deutschland haben wird. Es gilt praxistaugliche Vorgaben für die Hotellerie z.B. beim Surcharging und den händlerinduzierten Transaktionen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 30.01.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Regulation (PSR) Sehr geehrte ..., ...Payment Services Regulation (PSR) und der geplanten Ausweitung..., ...MITs) gemäß Artikel 62(1) PSR (Entwurf) mit großer Besorgnis..., ...MITs gemäß Artikel 62(1) PSR-Entwurf würde bei Hotels..., ...Payment Services Regulation (PSR) auf EU-Ebene diese Problematik...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWG, GwG, DORA und künftig PSR/PSD3. § 17 darf nicht dazu...
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