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55 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (55)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einfügung in § 51 Abs.1 SGG-E sollen laut Referentenentwurf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einfügung in § 51 Abs.1 SGG-E sollen laut Referentenentwurf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes setzt nicht an den ursprünglich geplanten Regelungen des SGB III-Modernisierungsgesetzes an, sondern insbesondere an den Verschärfungen im Bürgergeld, die über Formulierungshilfen ins Verfahren eingespeist werden. Bezüglich des SGB III sollten der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen die Situation junger Menschen verbessern. Die Erweiterung des Auftrags der BA darf nicht die bestehende Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe und Jobcenter ersetzen. Zugleich hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung aus der Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und junger Menschen Stellung bezogen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Sanktionen nach § 31 SGG II und nach dem SGB III...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsbarkeitsgesetz (SGG) erfolgt. Die AGJ warnt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zentrales Anliegen der Strukturreform ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere wesentliche Maßnahmen sind u.a. die Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz und der Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1.KJHSRG)
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...daher eine Änderung des § 51 SGG oder eine funktional äquivalente...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.

    • Bereitgestellt von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwaltungsprozess und über § 118 Abs. 1 SGG genauso im Sozialge- richtsprozess...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwaltungsprozess und über § 118 Abs. 1 SGG genauso im Sozialge-richtsprozess...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerichtskostenfrei sein. § 183 SGG ist entsprechend anzupassen...
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