Stellungnahmen/Gutachten
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826 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (826)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Berlin, xx. November..., ...förderrechtlichen Bedingungen (GEG und BEG) auch durch das..., ... 1. Gebäudeenergiesetz (GEG) Im GEG wurden Pellet-..., ... für ansonsten nicht dem GEG unterliegenden Einzelraumfeuerungsanlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hallenbauten in GEG, BEG und EPBD
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Bundesförderung für effiziente Gebäude und der nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie hinsichtlich gewerblich und industriell genutzter Hallenbauten. Produktions-, Lager-, Logistik-, Werkstatt- und Veranstaltungsgebäude sollen aufgrund ihrer besonderen Bauweise, Nutzung, Beheizung und Betriebszeiten gesondert berücksichtigt werden. Angestrebt werden geeignete Berechnungsverfahren, realistische Effizienzanforderungen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie Förderbedingungen, die Investitionen in Gebäudehülle, Heizung, Prozesswärme und erneuerbare Energien ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mittelstand: Wie Hallenbauten in GEG, BEG und EPBD richtig berücksichtigt..., ...das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesför - derung..., ...verzerrten Ergebnissen. Die im GEG verankerte 40-Prozent-Endenergie-Option..., ...Anwendung dieser Norm im GEG und BEG die Umsetzung neuer..., ...bei der Überarbeitung des GEG, des BEG und der EPBD-Umsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die 2024 inkraftgetretene Version des GEG gibt klare Vorgaben zum Tausch der Heizungstechnologie, mit dem Ziel, die Klimaneutralität 2045 im Gebäudesektor zu erreichen. Zentral dafür ist die 65%-erneuerbare Regel: sie schafft den verlässlichen Rahmen, um einen kompletten Ausstieg aus fossilen Heiztechnologien graduell und sozial gerecht zu ermöglichen. Um eine sozialverträgliche Wärmewende sicherzustellen, darf sie in der Novelle nicht weggestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur EPBD-Umsetzung im GEG und Wärmenetzrecht
Der BDEW setzt sich für eine praktikable und investitionssichere Umsetzung der EPBD in nationales Recht ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung und Vereinfachung der §§ 71 ff. GEG einschließlich der 65-Prozent-EE-Vorgabe, die Einführung pauschaler Primärenergiefaktoren für Wärmenetze, eine technologieoffene Ausgestaltung des Nullemissionsgebäudes sowie Übergangs- und Bestandsschutzregelungen bei der Umstellung der KWK-Allokationsmethode. Der BDEW spricht sich zudem für wirtschaftlich ausgestaltete MEPS-Vorgaben für Nichtwohngebäude und eine unbürokratische Lebenszyklusbilanzierung aus.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der EPBD mit Fokus GEG Eckpunkte für eine Positionierung..., ...erhöhen. Die im aktuellen GEG enthaltene 65Prozent-Vorgabe..., ... Vor-gaben der §§ 71 ff. GEG sollten nach Auffassung..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...an. › Die im aktuellen GEG enthaltene 65Prozent-Vorgabe..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...Verzahnung des zukünftigen GEG/GMG mit dem WPG können ..., ...bis 2050. Die im aktuellen GEG enthaltene 65 Prozent-Vorgabe..., ...Heizungsarten) nach § 71 Abs. 3 GEG ermöglichen aktuell den..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...Erfüllungsoptionen des aktuell gültigen GEG könnten dafür fortgeführt..., ...Deutschland gibt es rund 2 Mio. GEG-relevante Nichtwohngebäude..., ...gem. der Defini-tion des GEG (geheizt/gekühlt und keine..., ...Beibe-haltung der NWG-Definition des GEG aus. Die EPBD fordert ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine zügige und praxisgerechte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht. Zugleich sollen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) besser verzahnt werden, um Synergien in der Wärmewende zu heben. Der BDEW fordert stabile und langfristige Förderbedingungen im Rahmen der BEG und BEW sowie die Fortentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mit Zielrichtung Treibhausgasneutralität. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, die Wärmewende sozialverträglich umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sicher zu erreichen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Appell für die Reform des GEG Berlin, 22. Januar 2026..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll als Gebäudemodernisierungsgesetz..., ...Unsicherheiten. Das bestehende GEG enthält kleinteilige und..., ...auszugestalten. Die Reform des GEG, die Umsetzung der EPBD..., ...Deutschland weitgehend im GEG und künftig über das Gebäudemodernisierungsgesetz..., ...Gebäudebestand sicherzustellen. Vom GEG zum GMG: Vereinfachung ..., ...Notwendigkeit einer Reform des GEG auf. Eckpunkte sollen Ende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das (GEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: (1) Das GEG muss technische Neuentwicklungen abbilden können (2) Daher muss die veraltete V 18599 für Hallen gestrichen, schnellstens aktualisiert bzw. durch ein Beiblatt ergänzt werden (Neubauregelung) (3) Maßstab muss CO2 Reduktion sein (4) Anpassung der Gebäudespezifikation: Geschoss- und Hallenbauten müssen aufgrund unterschiedlicher heiztechnischer Anforderungen differenziert werden. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit mehr als 4 m Höhe ergänzt werden: z. B. „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, i.e. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“.
- Bereitgestellt von: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Novellierung von GEG und BEG Empfehlungen..., ... Die Novellierung von GEG und BEG zum Erhalt wichtiger..., ...derzeitigen Regelungswerk des GEG werden aktuell grundsätzlich..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bundesförderung..., ...berücksichtigen: 1. Das GEG muss dynamisch auf die ..., ...Veraltete Normen dürfen im GEG nicht zwingend vorgeschrieben..., ...Versionsangabe muss aus dem GEG genommen und stattdessen..., ... Der aktuelle Verweis im GEG auf die Norm mit Stand ..., ...mit Versionsangabe mit dem GEG vorgeschrieben, was unpraktisch..., ...Wärmepumpe Es braucht im GEG die Aufnahme und im BEG..., ...Nichtwohngebäuden (NWG) im GEG nach: 1) NWG in Geschossbauweise..., ...Aktuelles Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) Das aktuelle GEG..., ...Neubau + Bestand) Das GEG bezieht sich bei den Berechnungsgrundlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 11.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...reduzieren. „Das neue GEG machen wir technologieoffener..., ...Flexibilität und Einfachheit im GEG erleichtern die Umsetzung..., ...geplanten Weiterentwicklung des GEG die Energieeffizienz als..., ...durch Lüftungsanlagen im GEG geäußert. „Spielräume...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichberecht. v. KWK u. WP bei unvermeidb. Abwärme im GEG
Forderung, dass sich eine gesunde und wirtschaftliche Koexistenz von KWK und Wärmepumpe im GEG wiederfinden sollte, da es unerheblich für die Systemstabilität ist, ob die KWK und die Wärmepumpe in ein und demselben Gebäude verbaut sind. Die Wärmepumpe profitiert im Nachbargebäude auch vom dezentral erzeugten KWK-Strom. So ist für jedes Gebäude die technisch ideale Lösung möglich. Daher soll es im GEG so geregelt werden, dass es gestattet ist, nur eine KWK-Anlage zu installieren und deren Wärme als unvermeidbare Abwärme lt. GEG zu werten. Argument hierfür ist auch, dass es im Bereich von verdichtetem Gebäudebestand oft schwer oder unmöglich ist, zusätzlich zur KWK eine Wärmepumpe zu installieren.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Technologien, die sich auch im GEG wiederfinden sollte. Investitionskosten..., ...unvermeidbare Abwärme im GEG zu werten. Unabhängig ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bei Gebäu-deenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für..., ...: Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für..., ...Die Bewertung von Holz im GEG mit Primärenergiefaktor...
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Zu Regelungsvorhaben: