Regelungsvorhaben
Die im §71 GEG formulierte 65%-Erneuerbare-Pflicht für neu eingebaute Heizungsanlagen soll im Rahmen der Novellierung des GEG beibehalten werden
Angegeben von:
Gebäude-Allianz (R005705)
am
08.12.2025
Beschreibung:
Die 2024 inkraftgetretene Version des GEG gibt klare Vorgaben zum Tausch der Heizungstechnologie, mit dem Ziel, die Klimaneutralität 2045 im Gebäudesektor zu erreichen. Zentral dafür ist die 65%-erneuerbare Regel: sie schafft den verlässlichen Rahmen, um einen kompletten Ausstieg aus fossilen Heiztechnologien graduell und sozial gerecht zu ermöglichen. Um eine sozialverträgliche Wärmewende sicherzustellen, darf sie in der Novelle nicht weggestrichen werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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