Stellungnahmen/Gutachten
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18.690 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.690)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bff fordert die Einführung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzes gegen digitale Gewalt zum besseren Schutz von Betroffenen vor digitalen Übergriffen.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Verbesserung der steuerlichen Rechtsrahmens bei der Einfuhrumsatzsteuer und er umsatzsteuerlichen Organschaft. Durch die Direktverrechnung soll ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet und durch eine Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft die Rechtssicherheit verbessert werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Vermeidung der Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland und der Abbau von Bürokratie aus Mindestbesteuerungsvorgaben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen
Zum 1. Januar 2025 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen neu geregelt. Durch Klarstellungen soll die Rechtssicherheit bei Abgrenzungsfragen verbessert werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung der CO2-basierten LKW-Maut
Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt die Einführung der CO2 basierten Maut für LKW. Diese soll bis die erforderliche Ladeinfrastruktur vorhanden ist, ausgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dauerhafter Einsatz von Lang-Lkw
Aufhebung der Beschränkung der Verordnung und dauerhafter Einsatz für Lang-Lkw sowie Ausweitung des Positiv-Netzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Lkws auf 44 Tonnen
Deutschland hält an einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen für Lkw fest, dabei haben zahlreiche europäische Staaten dieses Gewicht bereits erhöht. Dabei könnte mit einer Ausweitung der Gewichtsgrenze, ausserhalb des kombinierten Verkehrs nicht nur bei der angespannten Personalsituation bei Fahrern helfen, sondern auch den CO2-Ausstoß signifikant senken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Abschaffung der verpflichtenden Bereithaltung von Ladepunkten und Vollverkabelung für nachträgliche Installation von Ladepunkten auf Kundenparkplätzen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile
Senkung des Stromsteuersatzes nach § 3 StromStG auf das europäische Mindestmaß (1,00 Euro/Megawattstunde); Senkung der Höchstsätze der Konzessionsabgaben nach § 2 KAV; Änderung der StromNEV und korrespondierender Gesetze (u.a. EnWG, EnFiG), sodass die von Verbrauchern zu zahlenden Netznutzungsentgelte und dazugehörige Umlagen reduziert werden, ggf. durch einen Bundeszuschuss)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschluss eines Bürokratieentlastungspakets
Die im Jahr 2023 im Rahmen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau adressierten Vorschläge der Verbände müssen in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Normenkontrollrat
Die Kann-Bestimmungen des § 4 Abs. 2 werden zu einer Muss-Bestimmung umgewandelt und eine Verpflichtung für Antragsteller von Gesetzentwürfen eingeführt, Änderungsvorschläge des Normenkontrollrats in der Gesetzesvorlage begründet zu erwägen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bundesstatistikgesetzes
Die Häufigkeit, mit der Unternehmen zu statistischen Auskünften herangezogen werden müssen muss evaluiert werden und der Grundsatz geschaffen werden, dass die Auskunft nicht zu erheblichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen gilt. Dies gilt insbesondere, wenn die Datenerhebung innerhalb eines Unternehmens nicht mit einer regulären Berichts- oder Dokumentationspflicht korrespondiert. Die Höhe des Bußgeldes nach § 23 Abs. 3 muss evaluiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Änderung der Leitlinien, dass Energiebeihilfen auch für das nicht-produzierende Gewerbe gewährt werden können und auf Listen mit der konkreten Nennung von Wirtschaftszweigen verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Wohlstand muss erwirtschaftet, d. h. erarbeitet werden. Das seit Jahren stetig sinkende Arbeitszeitvolumen pro Erwerbstätigen zeigt, dass derzeit die Anreize falsch, d. h. gegen eine Ausweitung der aktuellen sowie der Lebensarbeitszeit gesetzt sind. Hier muss gegengesteuert werden – von der abschlagsfreien vorgezogenen Rente über Anreize für Teilzeit bis hin zur Ausgestaltung verschiedener Sozialleistungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bereits seit 1982 ist der Einsatz von Zeitarbeitern im Bauhauptgewerbe verboten. 2021 wurde sie in der Fleischverarbeitung immer weiter eingeschränkt. Verbote in der Paket- und Postzustellung sowie Pflege werden diskutiert. Da rund 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit den Tarifwerken unterliegen, ist eine Schlechterstellung unbegründet. Im Gegenteil: Zeitarbeit kann Belastungsspitzen abfedern und den Fachkräftemangel entschärfen. Auch eine entsprechende Einschränkung von Werkverträgen darf nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichen der Zuwanderung von Arbeitskräften in die Zeitarbeit
Gerade für KMU ist nur über die Beteiligung professioneller Personaldienstleister der Zugang zu zugewanderten Arbeitskräften praktisch handhabbar. Zugleich haben beide Seiten - Arbeitnehmer und Unternehmen - die Möglichkeit, die beidseitig passende Konstellation zu finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Arbeitskampfrecht sollte reguliert werden
Es braucht ein Arbeitskampfrecht, um gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur Planbarkeit für unbeteiligte Dritte zu gewährleisten. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich geschützt, aber dies kann nicht ohne Grenzen gelten. Zunehmend haben Arbeitskämpfe gravierende Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte, wie z.B. bei der Bestreikung des Schienen- oder Luftverkehrs. Regelungen, z. B. hinsichtlich Ankündigungsfristen, Abkühlphasen oder auch innerbetriebliche Schlichtungen reduzieren diese Auswirkungen deutlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Gesetz diente ursprünglich als Übergangslösung für eine europäische Regulierung und führt in seiner jetzigen Form nur zu einer Überflutung nicht-betroffener Unternehmen durch Fragebögen oder Compliance-Erklärungen geführt. Als Folge ziehen sich Unternehmen aus internationalen Märkten zurück, während kleinere Unternehmen eine Marktverdrängung erfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschluss weiterer Handelsabkommen sicherstellen und Führungsrolle in der EU übernehmen
Der Außenhandel benötigt umfassenden Freihandel und einfache Marktzugänge. Die Diversifizierung von Lieferketten ist ohne neue Abkommen schwierig. Künftige Abkommen sollen ausschließlich als EU-Only-Abkommen verhandelt werden. Weitere Abkommen, z. B. mit der ASEAN-Zone, sind notwendig und sollten auf Kernbestandteile reduziert werden. Nachhaltigkeitsstandards sollten separat in Zusatzabkommen geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen für Nachhaltigkeitsvereinbarungen erschweren Verhandlungen über neue Abkommen und treffen oft unbeteiligte Wirtschaftsbeteiligte. Ein kooperativer Ansatz zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards ist ebenso wirksam wie Sanktionen, aber weniger konfrontativ.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) muss enger mit der Außenwirtschaftsförderung verzahnt werden.
Angesichts globaler Krisen und geopolitischer Machtverschiebungen braucht Deutschland eine strategische Positionierung und ein abgestimmtes staatliches Vorgehen. Die Verbindung wirtschaftlicher Interessen mit entwicklungspolitischer Unterstützung fördert nicht nur Wachstum und Stabilität in Partnerländern, sondern sichert auch deutsche Wirtschaftsinteressen. Eine strategisch ausgerichtete Entwicklungspolitik stärkt stabile Märkte und Partnerschaften, während die Außenwirtschaftsförderung sowohl deutschen Unternehmen als auch der nachhaltigen Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern zugutekommt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Unternehmen, insbesondere KMU, müssen auch in Krisenzeiten verlässliche Partner in der Entwicklungszusammenarbeit bleiben. Sie sollten stärker in die Gestaltung und Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen eingebunden werden. Bestehende Kooperationsinstrumente müssen erhalten und weiterentwickelt werden. Zudem würde mehr Wettbewerb durch verstärkte Ausschreibungen die Kosteneffizienz und Innovationskraft in der Entwicklungspolitik steigern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Legislativvorschlag zur Änderung des UZK liegt seit 2023 vor, während die Umsetzung der letzten Novelle von 2016 voraussichtlich noch bis Ende der 2020er-Jahre andauert. Eine erneute Reform wäre daher verfrüht. Zudem fehlen bislang Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft, zur Vereinfachung von Zolltarifen und -sätzen. Diese Aspekte sollten in der nächsten Legislaturperiode vorrangig behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben: