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708 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (708)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 24.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ergänzungskredit auflegen. Durch das GEG und den CO2-Preis werden..., ...jetzt nach Inkrafttreten von GEG, WPG und BEG konzentriert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungsbereich der KWP und dem GMG/GEG besteht Zeitgleich mit..., ...ersatzlose Streichung des § 71 GEG entwertet die kommunalen..., ...nach § 3 Absatz 1 Nummer 9a GEG – mindestens zwei und ..., ...voraus, dass die Novelle des GEG zum GMG die Definition ..., ...Im Rahmen der Novelle des GEG zum GModG ist § 3 Absatz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Wärmeplanungsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Flüssiggas mit dem novellierten GEG künftig absehbar breitere...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einklang mit der durch § 71 GEG gewährleisteten Technologieoffenheit..., ...gesetzlichen Regelungen nach GEG (§ 71 Abs. 3 Nr. 1 i. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sollten die Regelungen der GEG-Novelle 2023 für den Heizungstausch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Havarieregelung“ in § 71i GEG. Auch diese setzt einen..., ...Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2-6 GEG) Regelungsvorschlag: ..., ...auch eine Folgeänderung im GEG erwirken: Die Pflicht zur..., ...verbindlichen Fahrplans in § 71k GEG ist zu streichen und durch..., ...verbindlichen Fahrplänen nach § 71k GEG den Vorteil, dass sie systematisch..., ...zu stützen. Wird in § 71k GEG auf die Verteilernetzentwicklungspläne..., ...Gasheizung setzt nach § 71k GEG das Vorliegen eines Plans...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2. Bundesrat und BMWK haben sich bereits zur Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor bekannt. Wir fordern ein entsprechendes Bekenntnis der BuReg.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetz (§ 71 Abs. 3 Nr. 5 GEG; eingeführt 2024). • Die..., ...einsetzen müssen (§ 71 Abs. 9 GEG; eingeführt 2024). • Die..., ...novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) davon auszugehen, dass..., ...langfristige und durch das GEG angereizte Biomethannachfrage...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmeerzeugungsanlagen Heizungsanlagen gemäß GEG § 3 Abs. 1 Nummer 14a...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Wärmeplanungsgesetz...
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