Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

520 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"HGB"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (520)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EBA-Guidelines bis hin zu MaRisk und HGB – an die Vorschläge der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anwendung des neuen § 325 HGB und seiner Entsprechung..., ...eingehalten werden. § 329 Abs. 1 HGB (Artikel 1 Nr. 5): Fristen..., ...Ergänzung von §329 Absatz 1 HGB durch den Entwurf führt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3947 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB handelt. Hinzu kommt eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB) darf sie 50 000 € nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung der Standards für HGB-bilanzierende Unternehmen...
Nach oben blättern