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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes 4 §2 Nr. 9 & 9a StromstG 4 §5 Abs. 4 StromstG 4 §5a StromStG (1) 4 §5a StromStG (2) 5 §5a StromStG (3) 5 Anmerkungen zu..., ...STROMSTEUERGESETZES §2 NR. 9 & 9A STROMSTG Die technologieoffene..., ...Stromspeichertechnologien. §5 ABS. 4 STROMSTG Die Neufassung von §5 Abs. 4 StromstG ist zu begrüßen. Hier..., ... 4 zu erreichen. §5A STROMSTG (1) Aufnahme von Batteriespeichern..., ...ausführen können. §5A STROMSTG (2) Eine Stromsteuerbefreiung..., ...geschaffen werden. §5A STROMSTG (3) Klarstellungen für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (Referentenentwurf)
Die DB setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 EUR/MWh gesenkt wird. Hiermit würde eine Gleichbehandlung mit der Industrie vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des elektrischen Schienenverkehrs gestärkt und sein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigten Neufassung von § 9b StromStG-E wird die Stromsteuerentlastung..., ...Stromsteuer nach § 9 Abs. 2 StromStG-E für Strom, der für ..., ...Personennahverkehr soll nach § 9c StromStG-E unverändert bleiben..., ...Personennahverkehr § 9 StromStG - Steuerbefreiungen, ..., ... Änderung § 9 Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ..., ...Steuer befreit ist." § 9c StromStG - Steuerentlastung für..., ... Änderung § 9c Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) ▪ Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Er wird daher seitens..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht herangezogen. ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlagen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ...erzeugen. In § 9 Abs. 1 StromStG könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 1/4 13.08.2025..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 2/4 13.08.2025..., ...begrüßen ist. § 5a Absatz 1 StromStG rechnet fortan jegliche..., ...werden. § 5a Absatz 2 StromStG betrachtet Speicher und..., ...Steuerschuld in § 5a Absatz 3-6 StromStG. Nach diesen können in..., ...Regelungen in § 5 Absatz 1 StromStG legen in Zukunft fest..., ...Fahrzeugen. § 5 Absatz 3 StromStG stellt klar, dass Fahrer..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 3/4 13.08.2025..., ...die in § 2 Nr. 9 und 9a StromStG definiert werden. Damit..., ...des § 5 Abs. 4 Satz 3 StromStG (nicht Begründungsteil..., ...ausweiten. § 2 Nr. 9 und 9a StromStG sollten daher entsprechend..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 4/4 13.08.2025..., ...dagegen die in § 5 a Abs. 3 StromStG festgeschriebene Steuer-befreiung..., ...EU-Mindeststeuersatz wird mit § 9b StromStG daher verstetigt. Der..., ...Stromsteuersatzes nach § 9b StromStG sollte Teil einer wirksamen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 03.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG. Richtig ist, dass wegen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG an europarechtliche Vorgaben..., ...Unternehmen nach § 9b StromStG orientieren. Diese umfasst..., ...Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 StromStG iVm § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht um eine fiskalische..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG im StromStG bezweckt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...unter § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG fallen könnten. Dabei..., ...Änderung des vorliegenden StromStG-E notwendig! Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...bis 2 MW in § 2 Nr. 10 StromStG-E i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG die steuerfreie Nutzung..., ...hocheffizient i.S. d. § 9 Nr. 10 StromStG-E ist. Gegenüber der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Stromsteuergesetz – StromStG 3 a. Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG 3 b. Verzicht auf Steuerbefreiung, § 9 StromStG 3 c. Steuerbefreiungen..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG 4 d. Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG 5 e. Ermächtigung zu..., .... Stromsteuergesetz – StromStG Positiv hervorzuheben..., ...Aufnahme des § 5a Abs. 2 StromStG, welche die konsistente..., ...Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG Die im Entwurf geforderte..., ... Steuerbefreiung, § 9 StromStG Zu begrüßen ist der ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG in Zukunft reduziert ..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG Die Reform greift im..., ... (§ 9 Abs. 2 und § 9c StromStG). Damit beträgt der ..., ...Schienenbahnen (§ 9 Abs. 2 StromStG) auf 0,50 €/MWh und ..., ...Elektrobusse (§ 9c Abs. 2 StromStG) auf 20 €/MWh herabgesetzt..., ...Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG Die Regelung im Entwurf..., ...Netzverlusten in § 9b Abs. 1b StromStG stellt darüber hinaus..., ...Analog zum Entwurf des StromStG, führt die im Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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06.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Zu § 2 StromStG § 2 Nr. 12 StromStG-E überführt die aus §..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Petitum: Auch ein ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG führen. Zu § 1a Abs...., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kundenanlage“ In § 2 Nr. 12 StromStG-Entwurf wird die aus ..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... eine Tatbestände von StromStG und StromStV geltende..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer befreit..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Die nun angepasste Nummer..., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen..., ... Mengen § 5a Abs. 3 StromStG-Entwurf sieht für das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
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Zu Regelungsvorhaben: