Stellungnahmen/Gutachten
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176 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KrWG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (176)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Ersatzbaustoffverordnung
Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... für Sekundärbaustoffe KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes..., ...Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG). 2. Überzogene Zusatzinhalte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 KrWG kann und muss die Grundlage..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 2 KrWG in Kraft getreten. § 20 Abs. 2 S.1 Nr. 6 KrWG dient der Umsetzung von..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 4 KrWG stützen können. Schon jetzt..., ...siehe § 20 Abs. 2 Nr. 4 KrWG. 39 Eine andere Regelung..., ...nach § 46 Abs. 3 Satz 1 KrWG insbesondere auf die Pflicht..., ...Ihnen obliegt nach § 46 KrWG eine Abfallbera-tungspflicht..., ...gegenüber den örE nach § 17 KrWG sind sie in der Praxis ..., ... § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 KrWG besteht trotz der Einführung..., ... § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 KrWG kann und sollte die Grundlage..., ... § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 KrWG durch. Sie werden verpflichtet..., ... die selbst die in § 20 KrWG normierten Aufgaben übernehmen..., ... § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 KrWG zur getrennten Sammlung..., ...Ihnen obliegt nach § 46 KrWG nicht zuletzt auch die ..., ...örE aus § 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG kann die Grundlage der ..., ... Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KrWG auch gemeinnützigen oder..., ...gemäß § 20 Abs. 2 S.1 Nr. 6 KrWG Textilabfälle getrennt ..., ... nach § 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG nicht gerecht. Es ist unklar..., ...16 AbfRRL-UG. 169 § 22 KrWG. 170 Beschluss des ARA..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 2 KrWG – eine zentrale Rolle in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des KrWG zu gelten und u.a. von ..., ... nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG profitieren zu können. ..., ...Vorschriften von EfbV und KrWG zusätzlichen Aufwand und..., ...Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/EfBV umfassen branchenspezifisch..., ...Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/EfBV umfassen branchenspezifisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einhaltung von GPP-Kriterien im Sondervermögen Infrastruktur
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) fordert, dass ökologische Nachhaltigkeitskriterien wie Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit bei der Beschaffung der öffentlichen Hand durch das geplante Infrastruktur-Sondervermögen berücksichtigt werden. Dies stärkt die Resilienz des Industriestandorts Deutschland, indem die Kreislaufwirtschaft angereizt und die Rohstoffabhängigkeit reduziert wird. Der verstärkte Einsatz von Recyclingrohstoffen macht Deutschland unabhängiger von Importen und erhöht die wirtschaftliche sowie sicherheitspolitische Widerstandsfähigkeit. Gezieltes Green Public Procurement senkt langfristig Kosten, verbessert die CO2-Bilanz und fördert nachhaltige Technologien.Der BDE regt u.a. Änderungen von § 45 KrWG und § 97 GWB an.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Prüfpflicht des § 45 KrWG a. F. und die Bevorzugungspflicht des § 45 KrWG n. F. auf. Der Vorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die IGAM spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des KrWG zu gelten und u.a. von ..., ... nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG profitieren zu können. ..., ...Vorschriften von EfbV und KrWG zusätzlichen Aufwand und..., ...Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/EfBV umfassen branchenspezifisch..., ...Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/EfBV umfassen branchenspezifisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 24.02.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des KrWG zu gelten und u.a. von ..., ... nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG profitieren zu können. ..., ...Vorschriften von EfbV und KrWG zusätzlichen Aufwand und..., ...Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/EfBV umfassen branchenspezifisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtline
Laut bvse sollten die Entwürfe so abgeändert werden, dass diese sich ausschließlich auf eine 1:1-Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie beschränken. Darüber hinausgehende Anforderungen führen zu einer Schlechterstellung im europäischen Vergleich und damit zu einem Wettbewerbsnachteil für die mittelständischen Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes..., ...Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG). 2. Überzogene Zusatzinhalte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
-Bürokratieabbau bei Überwachungspflichten: Veröffentlichungspflichten auf Fälle mit Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, Berichtspflichten reduzieren -Energieeffizienzgesetz: Doppelte Prüfungen vermeiden, Schwellenwerte für Abwärmepotenziale erhöhen, KWK-Anlagen von Meldepflichten ausnehmen -Netzersatzanlagen: Fristen für Immissionsschutzmessungen von einem auf drei Jahre verlängern -Notstromdiesel: Messintervalle für Staub und CO auf drei Jahre ausweiten -Berichtsaufwände abbauen: Erhebung von Umweltschutzaufwendungen streichen, klare Vorgaben zur Abwärmeerfassung schaffen -Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen stärker an tatsächlichem Nutzen und technischer Umsetzbarkeit ausrichten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...10 Abs. 8a BImSchG, § 42 KrWG, § 43d KrWG .............., ...10 Abs. 8a BImSchG, § 42 KrWG, § 43d KrWG Der Referentenentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entsor-gungsfachbetriebsverordnung (EfbV) gemäß § 56 KrWG. Hierbei handelt es sich..., ...14001, EMAS oder gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb...
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Zu Regelungsvorhaben: