Stellungnahmen/Gutachten
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81 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (81)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermögenseinziehungsgesetz einführen
Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parteispenden ab 2.000 Euro transparent machen und auf 50.000 Euro pro Jahr deckeln
Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transparency Deutschland setzt sich für die Einführung eines Politikfinanzierungsberichts ein, der zeitnah alle relevanten finanziellen Informationen zu den Parteien sowie ihren Fraktionen und Stiftungen veröffentlicht. Dieser Bericht sollte maschinenlesbar sein und eine umfassende Aufklärung ermöglichen, sodass Bürger:innen und Medien diesen schnell nachvollziehen und auswerten können. Gerade in Wahljahren ist eine zeitnahe Veröffentlichung, wie sie in anderen westlichen Demokratien wie Großbritannien und den USA erfolgt, dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transparenzgesetzes
Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Recherche am 29.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiter als der im bisherigen IFG verwendete Begriff. Auf..., ... Stelle im Vergleich zum IFG a.F. aus. Letztlich sind..., ...Gesetzentwurfes gegenüber IFG und UIG des Bundes ist,..., ...zum Teil bereits in § 11 IFG a.F. enthalten. Zu Nr..., ...enthält einen im Vergleich zum IFG deutlich schlankeren Katalog..., ...Vergleich zur Regelung im IFG deutliche Ein- schränkungen..., ...den Schutzstandard des § 4 IFG fort. § 16 gewährleistet..., ...Regelungsvorbild des § 4 IFG wird der informationspflichtigen..., ...Anlehnung an § 5 Abs. 3 und 4 IFG zusammen. Der Begriff der..., ...entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG fortgeführt. Absatz ..., ... in Bezug auf § 6 Satz 2 IFG a.F. in der Rechtsprechung..., ...beinhaltet die auch schon in § 12 IFG a.F. verankerte Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiter als der im bisherigen IFG verwendete Begriff. Auf..., ... Stelle im Vergleich zum IFG a.F. aus. Letztlich sind..., ...Gesetzentwurfes gegenüber IFG und UIG des Bundes ist,..., ...zum Teil bereits in § 11 IFG a.F. enthalten. Zu Nr...., ...enthält einen im Vergleich zum IFG deutlich schlankeren Katalog..., ...Vergleich zur Regelung im IFG deutliche Einschränkungen..., ...den Schutzstandard des § 4 IFG fort. § 16 gewährleistet..., ...Regelungsvorbild des § 4 IFG wird der informationspflichtigen..., ...Anlehnung an § 5 Abs. 3 und 4 IFG zusammen. Der Begriff der..., ...entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG fortgeführt. Absatz 2 benennt..., ... in Bezug auf § 6 Satz 2 IFG a.F. in der Rechtsprechung..., ...beinhaltet die auch schon in § 12 IFG a.F. verankerte Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung eines sektorspezifischen Rechtsrahmens zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen zu gewährleisten. Dazu zählen u. a. rechtssichere Regelungen zur Drohnenabwehr, zur Finanzierung von Resilienzmaßnahmen über einen staatlichen Fonds sowie Anpassung von Transparenz- und Datenschutzvorgaben unter sicherheitspolitischen Aspekten. Zudem fordert der BDEW verbindliche Koodinierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Akteuren sowie eine klare Führungsstruktur in Krisenlagen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transparenzpflichten Transparenz-, IFG-, Open-Data- sowie Datenlieferungspflichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung von Veröffentlichungspflichten für KRITIS Netzdaten zur Stärkung der Resilienz
Anpassung von Transparenz-, Melde- und Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Energie- und Versorgungsinfrastrukturen. Insbesondere sollen netz-, leistungs- und geodatenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Lage, Struktur und Schutzbedürftigkeit von KRITIS Anlagen zulassen, künftig nur eingeschränkt oder zugriffskontrolliert verfügbar sein. Zudem wird eine dezentrale Datenhaltung bei den Netzbetreibern anstelle einer zentralen Speicherung sensibler Infrastrukturdaten bei staatlichen Stellen angestrebt, um Cyber- und Sabotagerisiken zu reduzieren und die Resilienz der Versorgungssysteme zu stärken.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz..., ...Landesinformationsgesetz Landes-IFG: Sie sollen der Öffentlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben: