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592 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (592)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufgrund von europäischen Vorgaben müssen bis 2027 auf nationaler Ebene Contracts for Difference (CfD) als neue Fördersystematik für Erneuerbare Energie eingeführt werden. Die aktuellen Reformvorschläge, die in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem dazu diskutiert werden, könnten den PPA-Markt jedoch erheblich einschränken. Denn ohne Wechseloptionen zwischen CfDs und der sonstigen Direktvermarktung besteht das Risiko, dass mittelfristige Grünstrom-PPAs unmöglich gemacht werden - einem der zentralen Treiber der Marktintegration von Erneuerbaren Energien und des förderfreien Ausbaus. Es gibt jedoch Wechselmodelle für dich sich Green Planet Energy einsetzt, die eine Umgehung der Abschöpfung vermeiden und gleichzeitig die notwendige Wechselfreiheit ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 14.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 05.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.11.2025

      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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