Stellungnahmen/Gutachten
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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (170)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ... Gemäß § 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E ist das Marktelement..., ... § 24 Abs. 1 Satz 4 AVBFernwärmeV-E vorgesehen ist. ..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E (in der Fassung ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E erkannt, wonach ..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV steht den Bemühungen..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV den Bemühungen beider..., ...Satz 3 in § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV-E ist zu streichen..., ...Sonderregelungen der AVBFernwärmeV nur für ebensolche..., ... der AVBFernwärmeV entsprechende Anwendung..., ...Vermarktung nach § 2a AVBFernwärmeV in allen Produkten..., ...die Regelung des § 3 AVBFernwärmeV-E auch die nunmehr in § 32 AVBFernwärmeV-E vorgesehene Festlegung..., ...Beibehaltung des § 3 AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...die Mechanismen der AVBFernwärmeV zur Preisanpassung..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2022..., ... Modernisierung der AVBFernwärmeV unbedingt Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der AVBFernwärmeV zur Anpassung der Preisanpassungsklauseln an die Dekarbonisierung
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die in der AVBFernwärmeV geregelten Preisanpassungsklauseln künftig so ausgestaltet werden, dass sie die Kostenentwicklungen der Dekarbonisierung, des Aus- und Umbaus der Wärmenetze sowie verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Fernwärmekunden sachgerecht abbilden. Die bestehenden Vorgaben sollen weiterentwickelt werden, um unter veränderten Marktbedingungen eine realistische und transparente Preisbildung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland regelt die AVBFernwärmeV die Vorgaben für die..., ...daraus: Die Novelle der AVBFernwärmeV muss Preisänderungsme..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV und des fernwärmerechtlichen..., ... orientieren. Die AVBFernwärmeV-Novelle sollte daher..., .... Die Novelle der AVBFernwärmeV ist damit ein entscheidender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...können, wenn neben der AVBFernwärmeV auch §556c BGB in ..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angebo-ten..., ... Abweichung von der AVBFernwärmeV einordnen, auch wenn..., ...aktuelle Fas-sung des § 3 AVBFernwärmeV ein massives Hindernis..., ...unter Nutzung des § 3 AVBFernwärmeV ihre Wärmelieferungsverträge..., ...9 NAV verlangt § 16 AVBFernwärmeV, dass das Zutrittsrecht..., ...diese Regelung in der AVBFernwärmeV steht, scheint der..., ...wenn der Vertrag der AVBFernwärmeV schon kraft ge-setzlicher..., ...die Regelung in der AVBFernwärmeV ist eindeutig bestimmt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV einbringen. Wichtig..., ...werden. So beruht die AVBFernwärmeV seit je her auf einem..., ...Hierfür zeigt sich die AVBFernwärmeV bislang ausreichend..., ... Best immungen der AVBFernwärmeV ebenfalls sachgerechtere..., ... Modernisierung der AVBFernwärmeV notwendiger weise..., ...Entwurf eines § 24a AVBFernwärmeV-E im Juli 2024 bereits..., ...Fernwärme S § 3 AVBFernwärmeV sieht derzeit ein ..., ... gibt, die in der AVBFernwärmeV Berücksichtigung finden..., ... Novellierung der AVBFernwärmeV gilt es zu beachten..., ...zeiten als die in § 32 AVBFernwärmeV vorgesehenen zehn ..., ...Sonderregelungen der AVBFernwärmeV nur für ebensolche..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV gilt es zu bedenken..., ... § 10 Abs. 5 Nr. 2 AVBFernwärmeV erfasst. • Trennung..., ...in § 24 Abs. 5 bis 7 AVBFernwärmeV erweisen sich daher..., ... Anmerkungen zu § 3 AVBFernwärmeV). Ein finanzieller..., ...Entwurf eines § 24a AVBFernwärmeV-RefE im Juli 2024..., ...die Mechanismen der AVBFernwärmeV zur Preisanpassung..., ...sätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV) oder aufgrund der..., ...eine Änderung der AVBFernwärmeV vorgenommen werden..., ... § 32 Abs. 1 Satz 1 AVBFernwärmeV vorgesehene Laufzeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings ..., ...§ 24a wieder in die AVBFernwärmeV aufzunehmen. Dieser..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit der Mög-lichkeit..., ... mit Fernwärme. 4 AVBFernwärmeV: Vertrags- und Preisgestaltung..., ...So ermöglicht es die AVBFernwärmeV, abweichend vom allgemeinen..., ...können, ermöglicht die AVBFernwärmeV zudem „automatische..., ...aktuellen Regelungen in der AVBFernwärmeV bieten keinen ausreichenden..., ... kleinen Reform der AVBFernwärmeV im Jahr 2021 eingeschränkt..., ...(§ 24 Abs 4, Satz 4 AVBFernwärmeV). 14 BGH, Urt. v...., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...nach § 24 Abs 4 Satz 2 AVBFernwärmeV vollständig und in..., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...Preisänderungsklauseln im § 24 der AVBFernwärmeV zu ergänzen. 20 Im..., ...hinaus ermöglicht die AVBFernwärmeV in genau diesem Markt..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV beauftragt und Vorschläge..., ...Deutschen Mieterbundes zur AVBFernwärmeV • Konkrete Vorgaben..., ...in einer Anlage zur AVBFernwärmeV einzuführen. • Vorgaben..., ...unter Verweis auf § 24 AVBFernwärmeV. Dies kann dazu führen..., ... Sinn und Zweck der AVBFernwärmeV. Mieterinnen und ..., ...deutlich weiter als in der AVBFernwärmeV, die auf die „klassische..., ... 3 WärmeLV auf § 24 AVBFernwärmeV verweist, ist für ..., ... 35 Begründung zur AVBFernwärmeV, BGBl. I S. 742. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Vertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV muss definieren, was..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben: