Stellungnahmen/Gutachten
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14.848 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (14.848)
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Zu Regelungsvorhaben:
Es ist an der Europäischen Kommission, Regulierung zu vereinfachen und zu harmonisieren, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die digitale Wirtschaft zu fördern. Dies soll durch die Straffung bestehender digitaler Gesetze erreicht werden, um die Belastung durch die Einhaltung von Vorschriften zu verringern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Google schlägt auch vor, Vereinfachungsprinzipien auf kommende Gesetzgebungen wie den Digital Fairness Act und den Digital Networks Act anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es ist an der Europäischen Kommission, Regulierung zu vereinfachen und zu harmonisieren, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die digitale Wirtschaft zu fördern. Dies soll durch die Straffung bestehender digitaler Gesetze erreicht werden, um die Belastung durch die Einhaltung von Vorschriften zu verringern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Google schlägt auch vor, Vereinfachungsprinzipien auf kommende Gesetzgebungen wie den Digital Fairness Act und den Digital Networks Act anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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16.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
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Adressatenkreis:
-
10.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine pragmatische Überarbeitung der CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge/Transporter (LDVs) sollte sich am Grundsatz der Technologieneutralität orientieren und alle emissionsfreien und emissionsarmen Lösungen und Energieträger - einschließlich klima-neutraler Kraftstoffe - gleichberechtigt und fair berücksichtigen. Verordnung (EU) 2019/631.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
-
27.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
- Bereitgestellt von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Richtlinie zum ökologischen Wandel / 3. Gesetz zur Änderung des UWG
Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Inhalte Wassermotorräder-Verordnung - WasMotRV in der neuen Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) hinsichtlich der Wanderfahrten
- Bereitgestellt von: Wassersportfreunde Biebesheim e.V. am 25.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV)
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
- Bereitgestellt von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten
Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan sollte in der finalen Fassung mit konkreten Zielgrößen, Fristen und Verantwortlichkeiten unterlegt werden, um Fortschritte messbar zu machen. Der Masterplan muss auf einer quantitativen Planung über ein klar definiertes Fahrzeugvolumen basieren. Für eine verlässliche Umsetzung ist eine verzahnte Volumen- und Maßnahmenplanung notwendig: Ausbau- und Förderziele müssen jährlich an den realen Fahrzeughochlauf angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorauszahlungen nicht einschränken und Gründe für Reiseabbruch praxistauglich definieren
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Information und Austausch zu möglichen Regelungen für die Anpassung der THG-Minderungsquote (Ambition, Anwendungsbereich) sowie der 37. BImSchV, welche die Erfüllungsspezifika für erneuerbaren Wasserstoff auf die Zielerreichung im Transportsektor festlegt. Ebenso wie allgemeine Anpassungen der Quotenhandelsystematik gemäß 38. BImSchV die ebenso für RFNBO als Erfüllungsoption gelten.
- Bereitgestellt von: RWE am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der europäischen DA zur Produktion und Emissionsberechnung von erneuerbarem H2
Information und Austausch zur anstehenden Revision der europäischen Vorgaben durch die delegierten Rechtsakte zur Produktion (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von erneuerbarem Wasserstoff (2024/1408; 2023/1185) in der Industrie und im Transportsektor.
- Bereitgestellt von: RWE am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung/Beschleunigung des Infrastrukturausbaus im EnWG
Umsetzung von Regelungen, die den Infrastrukturausbau in Deutschland gewährleisten/beschleunigen.
- Bereitgestellt von: RWE am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Information und Austausch über die anstehende Erarbeitung der europäischen Vorgaben durch den delegierten Rechtsakt zur Erzeugung (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von kohlenstoffarmem Wasserstoff in der Industrie und im Verkehr gemäß Art. 9(5) der Gasmarktrichtlinie.
- Bereitgestellt von: RWE am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen Pflegepersonalregelung (PPR)
Hinsichtlich der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen Pflegepersonalregelung (PPR) besteht seit längerem das Problem, dass diese leider nie von Beginn an digital gedacht wurde. So müssen Krankenhäuser bereits seit November letzten Jahres die Daten der PPR sammeln und seit dem 01.01.2025 alle drei Monate an das InEK senden. Was es nicht leichter macht, es existieren zudem mehrere FAQs zu dieser PPR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 24.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
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BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften (EU) 2018/1724
Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 24.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: