Stellungnahmen/Gutachten
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367 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (367)
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung des Rahmens für Windenergie
Trianel setzt sich für die Einführung von Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten im WindSeeG ein, die mit der Schaffung und Erhaltung von Akzeptanz des Offshore-Aufbaus Hand in Hand gehen soll. Ziel ist es Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen bzw. zu erhalten, um Projektierungsvorhaben schneller und sicherer realisieren zu können. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele im Bereich Wind Offshore geleistet werden.
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 13.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
- Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
- Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstofffinanzierung im Bundeshaushaltgesetz 2026 verbessern
ENERTRAG weist darauf hin, dass im Bundeshaushalt 2026 eine Unterfinanzierung von gesetzlich verankerten Maßnahmen zum Wasserstoffhochlauf vorliegt und fordert eine Nachbesserung im Haushalt. Dies betrifft u.a. die Ausschreibung für systemdienliche Elektrolyse im WindSeeG, die Ausschreibung von Sprinterkraftwerken sowie die Förderung von internationalen H2-Importen.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG - Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 27.07.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG - Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG - Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG - Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertragsorientierte Optimierung des Offshore-Ausbau in Deutschland
Beim Ausbau der Erzeugungstechnologie Offshore- Wind sind "Abschattungseffekte" zu vermeiden. Hierzu gehört, dass die Entwicklung zeitlich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschriebener Offshore-Windparks, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen, bereits vergebene Flächen nicht nachträglich und in unvorhersehbarer Weise entwerten darf. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen. Diese Grundsätze müssen im WindSeeG rechtlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertragsorientierte Optimierung des Offshore-Ausbau in Deutschland
Beim Ausbau der Erzeugungstechnologie Offshore- Wind sind "Abschattungseffekte" zu vermeiden. Hierzu gehört, dass die Entwicklung zeitlich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschriebener Offshore-Windparks, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen, bereits vergebene Flächen nicht nachträglich und in unvorhersehbarer Weise entwerten darf. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen. Diese Grundsätze müssen im WindSeeG rechtlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: