Stellungnahmen/Gutachten
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334 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (334)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur im Sinne des EnWG
Laut § 7c Abs. 1 Satz 1 EnWG ist es seit dem 1. Januar 2024 Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern mit Netzbetrieb untersagt, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Für De-minimis-Unternehmen ist die Regelung für bestehende Ladepunkte bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Der BDEW hat ein Papier mit Fakten und Argumenten erarbeitet, in dem sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert als auch entsprechende Handlungsoptionen für De-minimis-Unternehmen erläutert werden. Es werden außerdem die Ergebnisse einer BDEW-Umfrage unter den De-minimis-Mitgliedsunternehmen vorgestellt. Abschließend werden Handlungsmöglichkeiten abgeleitet, wie eine De-minimis-Regelung politisch weiter verfolgt werden kann.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung einer fairen Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA)
Die derzeit geltende Preisfindung bei DiGA führt in vielen Fällen zu einer Unterfinanzierung des Produktes und macht den DiGA Markt zunehmend unattraktiv. Der vfa setzt sich daher für eine differenzierte Preisgestaltung ein, die stärker Parameter der Versorgung wie den therapeutischen Nutzen oder die Prävalenz in den Fokus nimmt. Die Nutzungen von bürokratischen und wenig aussagekräftigen Erfolgsmessungen wird als Mittel zur Preisgestaltung abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 22.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Stombezugskriterien im Delegierten Rechtsakt für RFNBO-konformen Wasserstoff
Aus Sicht des BDEW sind vor allem die im Rechtsakt enthaltenen strengen Strombezugskriterien zu eng gefasst. Sie bremsen den Wasserstoffhochlauf aus, da sie den Preis stark in die Höhe treiben, somit die Produktionsvolumen begrenzen und dies, ohne einen Mehrwert durch die Minderung von CO2-Emissionen bzw. Durch den EE-Ausbau zu erzeugen. Ebenso sind die aktuellen Kriterien international nur schwer anschlussfähig. Eine flexiblere Handhabung der Strombezugskriterien würde die Wasserstoffproduktion wirtschaftlicher gestalten, die Netzstabilität verbessern, den Einsatz von Überschussstrom ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas sichern.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungshinweise zum Bundeshaushalt 2025, Wachstumsinitiative und KTF
Aus Sicht des BDEW sind die globalen Minderausgaben im KTF deutlich zu groß bemessen und schüren Unsicherheit, die Wärmenetze brauchen eine stärkere Förderung und die Einschnitte in der Wasserstoffförderung drohen, den Wasserstoffhochlauf zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Verankerung von Biomethannetzgebieten im Energiewirtschaftsrecht
Der BDEW setzt sich für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens zur Ausweisung von Biomethannetzgebieten ein. Der BDEW fordert die Berücksichtigung von Biomethannetzgebieten in der Gas- und Wasserstoffnetzplanung, um die langfristige Einspeisung von Biomethan sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Bestands- und Neuanlagen zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich für eine Biomethanstrategie ein, die die nachhaltigen Potenziale von Biomethan berücksichtigt und eine wirtschaftliche Transformation der Gasnetze ermöglicht. Der BDEW lehnt pauschale langfristige Anschluss- und Trennungsvorgaben für Biomethananlagen ab und fordert eine flexible, netzorientierte Ausgestaltung der Regelungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen erheblichen Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben gehen will. Entscheidend ist, dass die neuen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Außerdem beschränkt sich die angestrebte Vereinheitlichung von Verfahrensregelungen weitgehend auf Verkehrsinfrastruktur und sollte auch in den energiewirtschaftlichen Fachgesetzen verankert werden. Die Regelungen zum Geheimnisschutz bei Kritischen Infrastrukturen sind von hoher Bedeutung und grundsätzlich zu begrüßen - allerdings besteht dringender Handlungsbedarf, entsprechende Schutzregelungen auch für Vorhaben der Energiewirtschaft vorzusehen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
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Zu Regelungsvorhaben: