Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

442 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StGB"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (442)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 36/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.

    • Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 30.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Falschbeschuldigungen zwar nach § 164 StGB strafrechtlich verfolgt..., ...Falschbeschuldigungen (§ 164 StGB) oder sonstige Verletzungen..., ... Fürsorgepflicht (§ 171 StGB i.V.m. § 1626 und § 1684..., ... ist eine Straftat nach StGB und fällt seit jeher in...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Stelle der §§ 218 ff. StGB i. V. m. den Re- gelungen..., ...Fristenlösung gemäß § 218a Abs. 1 StGB (99.968 von insgesamt 103.927...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 27.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und werden durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt..., ...Tätigkeitsverbot ist durch § 356 StGB strafrechtlich geschützt..., ...insbesondere durch § 203 StGB strafrechtlich sanktioniert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist. Tatsächlich..., ... dagegen, § 203 Abs. 1. StGB auch auf die Augenoptiker...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist. Tatsächlich..., ... dagegen, § 203 Abs. 1. StGB auch auf die Augenoptiker...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist. Tatsächlich..., ... dagegen, § 203 Abs. 1. StGB auch auf die Augenoptiker...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist. Tatsächlich..., ... dagegen, § 203 Abs. 1. StGB auch auf die Augenoptiker...
Nach oben blättern