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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (848)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Das Regelungsvorhaben betrifft insbesondere die Neugestaltung der Vorgaben für Heizungsanlagen sowie deren Einbindung in europäische Klimaschutzinstrumente und nationale Förderstrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung eines rechtssicheren und langfristig stabilen regulatorischen Rahmens für den Einsatz verschiedener Technologien der Wärmeversorgung in Wohngebäuden, einschließlich Wärmepumpen, Fernwärme und anderer klimafreundlicher Lösungen, sowie die Abstimmung mit bestehenden Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und angrenzenden energierechtlichen Vorschriften.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 10.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.03.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Für Klimaschutz im Gebäudesektor..., ...Heizungsvorgaben nach §§ 71 – 71p GEG in Verbindung mit der Einführung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... erneuerbar im Sinne des GEG angerechnet. Hierfür hat..., ...bitten, diese Richtschnur des GEG nun so wie bei der BEG ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: ..., ...- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen. Der kosten-..., ...KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-pflichtinformation-einbau-oel-gasheizung.pdf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: ..., ...- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen. Der kosten-..., ...KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-pflichtinformation-einbau-oel-gasheizung.pdf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: ..., ...- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen. Der kosten-..., ...KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-pflichtinformation-einbau-oel-gasheizung.pdf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD

    • Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme zur Novellierung des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz..., ...Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG • Einbindung des bevollmächtigten..., ...Ersatz des bisherigen §71 GEG Anforderungen an eine Heizungsanlage..., ...Bioquoten-Anteil: Gemäß § 3 GEG, entsprechend dem prozentualen..., ...eine Heizungsanlage nach GEG § 3 Absatz 1 Nummer 14a..., ...Etagen begrenzt ist und gemäß GEG § 3 Absatz 1 Nummer 14b...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umlage wurde im Rahmen des GEG-Novellierungsprozesses ..., ... Anforderungen nach § 71 GEG erfüllen. Dazu zählen: ..., ... Anforderungen nach § 71 GEG erfüllt • Umstieg auf..., ... Anforderungen nach § 71 GEG erfüllt Um sicherzustellen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

    • Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführte verpflichtende..., ...Heizungsüberprüfung (§ 60b Abs. 1 GEG) für Wohngebäude mit mehr..., ...entsprechend § 60b Abs. 2 GEG – verpflichtet werden,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesteigert wird.“ Die im GEG bestehende Nutzungspflicht..., ...Inkrafttreten des gültigen GEG ab 2024 bis zum In-krafttreten..., ...für die nach dem heutigen GEG bereits eine Biotreppe ..., ...des in § 72 Absatz 4 des GEG verankerten Verbots für...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches am 1. Januar ..., ...Hindernisse, obwohl das neue GEG gerade auch auf den Ausbau...
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