Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Roll-over: § 6b Abs. 10 EStG Durch den Entwurf eines..., ...Reinvestitionen in § 6b Abs. 10 EStG (sogenannter Roll-over)..., ...stiller Reserven nach § 6b EStG nur für im Betriebsvermögen..., ...Mitarbeiterkapitalbeteiligung: § 19a EStG weiterentwickeln Mit § 19a EStG wurde ein sinnvolles Instrument...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei dem Steueränderungsgesetz 2025
Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ... Nr. 6, 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Gleiches gilt für Familienheimfahrten..., .... 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG-E). Die höhere Pauschale..., ... Satz 3 Nummer 5 Satz 9 EStG). Grundsätzlich ist..., ...Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, § 9 Abs. 5 EStG), Ansatz..., ...Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, 3 EStG) und Entfernungspauschale..., ...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), die eine detaillierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für die Transformation der Gasnetze
Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Maßgeblichkeits-grundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG) zufolge ist das Betriebsvermögen..., ...AfA durch § 7 Abs. 1 S. 2 EStG eingeschränkt, da diese..., ... anzusetzen. § 7 Abs. 1 EStG sieht grundsätzlich eine..., ...Inves-titionsbooster. Gem § 7 Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige..., ...degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG auf ein Gasnetz in Gänze..., ...innerhalb des in § 7 Abs. 2 EStG ge-nannten Zeitraums gebildet..., ...zudem eine Änderung in § 7 EStG als erforderlich an. Mit..., .... 1 Nr. 3a Buchstabe c) EStG aus. Dem stehen weder das..., ... 1 Nr. 3a Buch-stabe d) EStG der steuerlichen Anerkennung..., ...Abschreibun-gen steht § 7 Abs. 1 S. 2 EStG, der zwar auf betriebsgewöhnliche..., ...Jahressammelposten, die im in § 7 Abs. 2 EStG genannten Zeitraum – also...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuervorteile nach § 10 Abs. 1a EStG („begrenztes Realsplitting..., ... § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG. Selbst eine etwaige in..., ...Unterhaltsempfänger nach § 22 Nr. 1a EStG könnte vermieden werden..., ...nähme der Pflichtige § 33a EStG in Anspruch. Denn Unterhaltsaufwendungen..., ...§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), zuzüglich Kranken- und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG, insbesondere die Direktversicherung..., ...steuerrechtlicher Sonderregeln (§ 4d EStG) aktuariell hochkomplex..., ...Erweiterung des § 3 Nr. 55 EStG auf die vorgeschlagenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben: