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1.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.393)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Versicherungsvertragsgesetzes..., ... Mit Absatz 1a in § 492a BGB wurde ein Kopplungsverbot..., ...sieht vor, § 492a Abs. 1a BGB aufzuheben und das dortige..., ...Verbot in § 492a Absatz 1 BGB-neu mitzuerfassen. Damit..., ...dienstleistungen. § 492a Absatz 1a BGB hat daneben keine eigenständige..., ...auf. Mit § 492b Abs. 1a BGB-neu wird im RefE von der..., ...Abs. 2, 492a Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Bündelungsgeschäfte..., ...vor. Bewertung: Da § 492a BGB Kopplungsgeschäfte bei ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen, § 492a BGB RefE: Ausnahmeregelung in § 492b Abs. 1a BGB (nicht für Restschuld-versicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB-E) Mit der Aufnahme der..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Die neu eingeführten..., ...Nachbesserung (§ 475e Abs. 5 BGB-E) Die vorgesehene einmalige..., ...Beweislastumkehr nach § 477 BGB während der verlängerten..., ...Hersteller (§§ 479a ff. BGB-E)) Der ZVEH steht der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...WärmeLV beziehungsweise § 556c BGB als echte Hindernisse, ..., ...Überarbeitung von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint..., ...Heizungsinvestitionen in § 559e BGB könnte auf Kostensteigerungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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