Stellungnahmen/Gutachten
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28 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TzBfG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (28)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente, Steuerfreiheit Mehrarbeitszuschläge, Teilzeitaufstockungsprämie
Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Altersteilzeit im Blockmodell
Die Altersteilzeit im Blockmodell soll erhalten bleiben. Das Blockmodell sichert Sie ermöglicht älteren Beschäftigten einen planbaren und gesundheitlich angemessenen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der betrieblichen und tariflichen Praxis bewährt. Der Erhalt wird von beiden Sozialpartnern, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, unterstützt. Eine kontinuierliche Teilzeit ist zudem nicht bei allen Tätigkeiten und auch nicht in dem erforderlichen Umfang betrieblich umsetzbar. Die Altersteilzeit leistet einen Beitrag zu einer sozialverträglichen Gestaltung von demografischem Wandel und industrieller Transformation und fördert die Akzeptanz notwendiger Veränderungsprozesse in den Betrieben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 18.09.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben: