Stellungnahmen/Gutachten
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147 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromVKG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (147)
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Zu Regelungsvorhaben:
Onyx setzt sich für eine marktorientierte und investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG ein, um den Zubau gesicherter Erzeugungskapazitäten zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit kosteneffizient zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Onyx Germany GmbH am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...praxisnahe Ausgestaltung des StromVKG Mit dem am 13. Mai..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten („StromVKG“) zielt die Bundesregierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkstrategie, die kurzfristige Neuinvestitionen ermöglicht und KWK berücksichtigt
Deutschland braucht neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, Speicher und fle-xible Lasten, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleis-ten. Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren so ausgestaltet wird, dass auch dezentrale und kommunale Kapazitäten realistisch teilnehmen können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kapazitätengesetz – StromVKG) Berlin, 05.05.2026 ..., ...und Kapazitätengesetz (“StromVKG”) einzureichen. Aufgrund..., ... des StromVKG müssen deshalb so ausgestaltet..., ...Allgemeine Anmerkungen zum StromVKG Der VKU begrüßt, dass..., ...nun der Entwurf für ein StromVKG vorgelegt wurde. Deutschland..., ...Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren..., ...den Ausschreibungen des StromVKG zu beteiligen. Das Know-How..., ...Zielkonflikt zwischen StromVKG und KWKG aus. So-lange..., ... ob eine Teilnahme am StromVKG wirtschaftlich sinnvoll..., ...von einer Teilnahme am StromVKG ausschließt. Damit werden..., ...auch über die Ziele des StromVKG hinaus neue KWK-Anlagen..., ...einem Guss: Auch wenn das StromVKG, die KWKG-Novelle und..., ... zügige Umsetzung des StromVKG ist entscheidend, dass..., ... Sinne von § 2 Nr. 33 StromVKG zu verstehen ist und ..., ... 15 Begründung § 15 StromVKG sollte gestrichen werden..., ... Die in § 37 Absatz 1 StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...Mehrere Regelungen im StromVKG erhöhen das Risikoprofil..., ... Höchstwert nach § 42 StromVKG risikoangemessen be-messen..., ... / 31 Zwar sieht das StromVKG die Möglichkeit vor, ..., ...erforderlich, Abschnitt 9 StromVKG um klare, praxisnahe ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungshorizont des StromVKG einzugreifen. 10. Standorte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll..., ...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
FNB Gas setzt sich für eine sachgerechte Ausgestaltung des StromVKG ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) Berlin, 5. Mai 2026..., ...grundsätzlich, dass das StromVKG nun rasch auf den Weg..., ...Gesetzesbegründung zum StromVKG sind nun aber erst zu..., ...Während im Entwurf des StromVKG zahlreiche Regelungen..., ...ist es wichtig, mit dem StromVKG sicherzustellen, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neuer Kapazitäten (StromVKG) Düsseldorf, 10. Juni..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...ausdrücklich, dass mit dem StromVKG ein zentraler Schritt..., ...die Attraktivität des StromVKG zu erhöhen. Je stärker..., ...welche die Kosten des StromVKG senken könnten (vgl..., ...Regelung muss ebenfalls im StromVKG Anwendung finden. Das StromVKG ist nur eingeschränkt..., ... Jahren länger als im StromVKG und über die arbeitsabhängigen..., ...bei den Auszahlungen im StromVKG ist zwingend vorzusehen..., ... Kapazitätszahlung im StromVKG ist erst für 2033 vorgesehen..., ...Kapazitätszahlung aus dem StromVKG sollte spätestens 30 ..., ... ausgestalten Das StromVKG sieht weitreichende Sicherheits..., ...und verteuern somit das StromVKG. Die im europäischen..., ...der Preisspirale des StromVKG dreht. Gerade in der ..., ... die 50 €/MWh, die im StromVKG vorgesehen sind. 5..., ...Weiterer Handlungsbedarf im StromVKG Neben dem Höchstpreis..., ...Effizienzhebeln besteht im StromVKG weiterer Handlungsbedarf..., ...Kapazitätserbringern des StromVKG auferlegt werden. Die..., ...Leistungsbetriebs sollten vom StromVKG abgetrennt werden. Im..., ...sichergestellt werden. Ziel des StromVKG sollte es deshalb sein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regionale Steuerung im Rahmen des Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetzes
Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ...Süden gelenkt (§48 Abs. 5 StromVKG-Entwurf). Für das verbleibende..., ...Nachschärfung des § 48 Abs. 5 StromVKG-Enwurf ist daher zwingend..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...regionale Ausgestaltung des StromVKG ist zudem keine regionale..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Ausgestaltung des StromVKG für Speicher und hybride Lösungen
Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapazitäts- gesetz“ (StromVKG).1 Der ZVEH ist besorgt..., ...Neuregelungen durch das StromVKG Kriterien bei der Ausschreibung..., ...begrüßen, dass mit dem StromVKG die Grundvoraussetzungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromVKG: Höchstwert muss aktuelle..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...dargelegt, weshalb der im StromVKG festgelegte Höchstwert..., ...Erläuterung zu § 39 Abs. 2 StromVKG, berechnet sich der Höchstwert..., ...Readiness-Anforderung im StromVKG schließt Heizöl-betriebene..., ...der Erläuterung zu § 39 StromVKG, eine gasbetriebene offene..., ...genannten Bedingungen im StromVKG schlechter sind, führt..., ...den Bedingungen des StromVKG ergeben. Inflationsindexierung..., ...Königreich) sieht das StromVKG keine Inflationsindexierung..., ...De-Rating-Faktor von 85% (StromVKG) an: 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶..., ... 6Gemäß § 74 Abs. 3 StromVKG erfolgt die Zahlung 60..., ...Weitere Kostentreiber im StromVKG: Zusätzlich zu den ..., ... Gebotshöchstwert im StromVKG – wesentlich höher sein müsste als die im StromVKG ausgewiesenen 173 €..., ...im Gesetzentwurf zum StromVKG bzw. 147 €/kW/a höher..., ...Benchmark-Analyse zum Entwurf des StromVKG *CONEnetto = Cost of..., ...Diese Technologie ist im StromVKG ausgeschlossen (H2-Ready..., ...gemäß Erläuterung des StromVKG auf eine offene Gasturbine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromVKG: Höchstwert muss aktuelle..., ...hat am 13. Mai 2026 das StromVKG beschlossen. Uniper begrüßt..., ...dargelegt, weshalb der im StromVKG festgelegte Höchstwert..., ...Erläuterung zu § 39 Abs. 2 StromVKG, berechnet sich der Höchstwert..., ...Readiness-Anforderung im StromVKG schließt Heizöl-betriebene..., ...der Erläuterung zu § 39 StromVKG, eine gasbetriebene offene..., ...genannten Bedingungen im StromVKG schlechter sind, führt..., ...den Bedingungen des StromVKG ergeben. Inflationsindexierung..., ...Königreich) sieht das StromVKG keine Inflationsindexierung..., ...De-Rating-Faktor von 85% (StromVKG) an: 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶..., ... 6Gemäß § 74 Abs. 3 StromVKG erfolgt die Zahlung 60..., ...Weitere Kostentreiber im StromVKG: Zusätzlich zu den ..., ... Gebotshöchstwert im StromVKG – wesentlich höher sein müsste als die im StromVKG ausgewiesenen 173 €..., ...im Gesetzentwurf zum StromVKG bzw. 147 €/kW/a höher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Kapazitätengesetz (StromVKG) soll erstmals einen ..., ...beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG gefährdet. Die Anpassung..., ...nutzen, den Entwurf des StromVKG im Gesetzgebungsverfahren..., ...errichtet werden. Mit dem StromVKG soll im Interesse einer..., ... Saarland (§ 2 Nr. 28 StromVKG-RegE) – erhalten bei ..., ...Gebotswert (§ 48 Abs. 5 Nr. 2 StromVKG-RegE). Dieser Bonus gilt..., ... Nr. 2 lit. a) und b) StromVKG-RegE). Für das verbleibende..., ... Die Bestimmungen des StromVKG stehen nach dem Gesetzesentwurf..., ...108 Abs. 3 AEUV (§ 87 StromVKG-RegE). Vor diesem Hintergrund..., ...nicht vereinbar. Das im StromVKG vorgeschlagene Ausschreibungsdesign..., ...Rechtfertigung ist im StromVKG nicht er-kennbar. 2...., ...beihilferechtliche Geneh-migung des StromVKG abzusichern und zugleich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ..., | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ...können, wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026
Zubau gesicherter Leistung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Strom im Falle einer verminderten Einspeisung der Erneuerbaren Energien (Stichwort Dunkelflaute)
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026 Grundsatzbewertung..., ...netztechnischen Norden) sollte im StromVKG daher konsequent umgesetzt..., ...diesem Grund muss das StromVKG sicherstellen, dass ein..., ...hinausgehen, da die über das StromVKG angereizten Backup-Kapazitäten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(Interna!) Zeitplan StromVKG Verabschiedung und ..., ...Sommerpause Verabschiedung StromVKG in BT und BR Q3 2026..., ...22. Dezember zweite StromVKG Ausschreibung (t-5) 8. September Erste StromVKG Q4 2026 Sommer IT-Lösung..., ...Interna!) Ausschreibungen StromVKG Ablauf und Elemente..., ...Systemstabilität gewährleisten Das StromVKG arbeitet mit Bausteinen..., ...Energiepolitisches Frühstück StromVKG 04. Juni 2026 Versorgungssicherheit..., ...Sommerpause Verabschiedung StromVKG in BT und BR Konsultation..., ... 8. September Erste StromVKG Ausschreibung (t-5) ..., ... 22. Dezember Zweite StromVKG Ausschreibung (t-5) 3 Ausschreibungen StromVKG Ablauf und Elemente ..., ...Systemstabilität gewährleisten Das StromVKG arbeitet mit Bausteinen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kabinettsentwurf des StromVKG ➔ Der im StromVKG vorgesehene..., ...unterstützt das Ziel des StromVKG als zentrales Instrument..., ... werden und so die im StromVKG vorgesehene Ausschreibungsmenge..., ...Investitionskosten des StromVKG-Projektes erheblich erhöhen..., ...dass Anlagen, die einen StromVKG-Zuschlag erhal-ten haben..., ...Die Folge ist, dass bei StromVKG-Anlagen in großem Umfang..., ...Würde der im derzeitigen StromVKG-Entwurf angelegte Preis..., ...Hoch-preisviertelstunde des StromVKG gelegt werden, also die..., ...definiert, in denen eine StromVKG-Anlage verfügbar sein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Wir fordern die gesetzlich festgelegte Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken. Der Anteil an grünem Wasserstoff in den Kraftwerken muss stetig und planbar ansteigen. Kleine, dezentrale Lösungen wie stationäre Brennstoffzellen oder BHKW müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Der zukünftige Kapazitätsmarkt soll den Zubau weiterer Wasserstoffkraftwerke, die gesicherte Leistung bieten können, ermöglichen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) vom 27. April 2026 ..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) verfolgt die Bundesregierung..., ...Kapa-zitätsmarktes. Das StromVKG ist damit primär ein ..., ...Nachsteuerung verlängert das StromVKG den Erdgasbezug und damit..., ...Diese Aspekte müssen im StromVKG deutlich stärker gewichtet..., ...CAPEX-Förderungen im Rahmen des StromVKG sollte ein früher bivalenter..., ...Dies kann im Rah-men des StromVKG oder über flankierende..., ...strukturellen Gegeben-heiten im StromVKG nicht ausreichend berücksichtigt..., ...Darüber hinaus steht das StromVKG in engem Zusammenhang..., ...Wasserstoffspeicher werden im StromVKG derzeit nicht ausdrücklich..., ...Stromspeicheranlage“ in § 2 Nr. 35 StromVKG-E um Wasserstoffspeicheranlagen..., ...werden. Zudem sollte das StromVKG die Anforderungen an ..., ...Weiterentwicklung des StromVKG konstruktiv zu begleiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Wir fordern die gesetzlich festgelegte Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken. Der Anteil an grünem Wasserstoff in den Kraftwerken muss stetig und planbar ansteigen. Kleine, dezentrale Lösungen wie stationäre Brennstoffzellen oder BHKW müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Der zukünftige Kapazitätsmarkt soll den Zubau weiterer Wasserstoffkraftwerke, die gesicherte Leistung bieten können, ermöglichen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berlin, 16. Juni 2026 StromVKG: Versorgungssicherheit..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) will die Bundesregierung..., ...zurück. Zwar schafft das StromVKG neue Kraftwerkskapazitäten..., ...reicht nicht aus. Das StromVKG muss frühzeitig marktwirksame..., ...Wasserstoffleitungen. Das StromVKG muss si-cherstellen, ..., ...Kuhlmann sagt hierzu: „Das StromVKG entscheidet nicht nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiepolitisches Frühstück StromVKG 04. Juni 2026 ..., ...Sommerpause Verabschiedung StromVKG in BT und BR Konsultation..., ... 8. September Erste StromVKG- Ausschreibung (t-5)..., ... PQ (t-4) Zeitplan StromVKG Verabschiedung und Implementierung..., ...22. Dezember Zweite StromVKG- Ausschreibung (t-5)..., ... Ausschreibungen StromVKG Ablauf und Elemente ..., ...gewährleisten 5 Das StromVKG arbeitet mit Bausteinen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiepolitisches Frühstück StromVKG 04. Juni 2026 Versorgungssicherheit..., ...Sommerpause Verabschiedung StromVKG in BT und BR Konsultation..., ... 8. September Erste StromVKGAusschreibung (t-5) ..., ...Prozess PQ (t-4) Zeitplan StromVKG Verabschiedung und Implementierung..., ... 22. Dezember Zweite StromVKGAusschreibung (t-5) 3 Ausschreibungen StromVKG Ablauf und Elemente ..., ...gewährleisten 5 Das StromVKG arbeitet mit Bausteinen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Gestaltung der Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Der BVES setzt sich für eine technologieoffene, kosteneffiziente und systemdienliche Beschaffung gesicherter Leistung in einem Kapazitätsmarkt ein. Daher setzt sich der BVES dafür ein, dass auch Speicher entsprechend im Ausschreibungsdesign des BMWE berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 12.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BEREITSTELLUNG NEUER KAPAZITÄTEN (STROMVKG ) MAI 2026 BVES e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 2 INHALT ..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 3 1. EXECUTIVE..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 4 2. ALLGEMEINE..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 5 SPEICHER..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 7 3. ANMER..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 8 Entscheidend..., ...Dieser Beitrag wird im StromVKG bereits über Reduktionsfaktoren..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 9 Der BVES..., ... des BVES sollte § 15 StromVKG daher grundlegend nachgeschärft..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 10 Der BVES empfiehlt, § 15 StromVKG und Anlage 2 so anzupassen..., ...Ausgestaltung in § 16 StromVKG ist in der vorliegenden..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 11 Die Anforderung..., ...Zudem sollte § 16 Abs. 3 StromVKG so angepasst werden, ..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 12 Faktoren..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 13 Stromspeicher..., ...empfiehlt, § 50 Abs. 5 StromVKG technologieoffen zu fassen..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 14 Aus Sicht..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 15 Der BVES...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Kapazitätengesetz – StromVKG (Stand 27.04.2026) Das..., ... Kapazitätengesetz – StromVKG (Stand 27.04.2026) veröffentlicht..., ...Problem: Der Entwurf des StromVKG weist über Bewertungsvorteile..., ...Bewertungsvorteilen aus dem StromVKG die Projekte im Osten..., ...finden und durch das StromVKG im Sinne eines „Transformationsbonus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Benchmark-Analyse zum Entwurf des StromVKG Vorläufige Vergleichsrechnung Polnischer CRM vs. StromVKG (€/kW) Polnischer ..., ...Nutzung 173 Höchstpreis StromVKG Geringerer Strommarkt..., ...Diese Technologie ist im StromVKG ausgeschlossen (H2-..., ...gemäß Erläuterung des StromVKG auf eine offene Gasturbine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung einer Kraftwerksstrategie für Deutschland
Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgelegten Entwurf des StromVKG als einen zentralen Schritt..., ...Schritte zur Öffnung der StromVKG für die KWK-Branche ausdrücklich..., ... Mit dem vorliegenden StromVKG (insbesondere hier mit..., ...Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“ nach §11 Abs 1 StromVKG) besteht die Gefahr, ..., ...werden. Der Entwurf des StromVKG liegt zwar nun endlich..., ...ist zwar nach Anlage 5 StromVKG kostentechnisch anrechenbar..., ...wird damit die in §73 StromVKG Anforderung zum klimaneutralen...
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Zu Regelungsvorhaben: