Stellungnahmen/Gutachten
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222 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »bauwesen« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (222)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stadtentwick-lung und Bauwesen zum Gebäudetyp-E Die..., ...aller Fachrichtungen des Bauwesens gegenüber Politik und..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen für die Möglichkeit, ..., ... Die Anforderungen im Bauwesen müssen wieder auf das..., ...Personen, die beruflich im Bauwesen tätig sind – selbstständig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stadtentwick- lung und Bauwesen zum Gebäudetyp-E Die..., ...aller Fachrichtungen des Bauwesens gegenüber Politik und..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen für die Möglichkeit, ..., ... Die Anforderungen im Bauwesen müssen wieder auf das..., ...Personen, die beruflich im Bauwesen tätig sind – selbstständig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
öffentliche Vergabe soll nachhaltige Kriterien zwingend berücksichtigen
Holcim Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren nachhaltige Kriterien größere Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 29.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...LEBENSZYKLUSBASIERTE ÖKOBILANZIERUNG IM BAUWESEN........................., ...Die Transformation des Bauwesens hin zu einer klima- ..., ...Lebenszyklusbasierte Ökobilanzierung im Bauwesen: Einführung verbindli..., ...Ressourceneffizienz im Bauwesen. Online verfügbar unter..., ... sollen. Speziell im Bauwesen zielt die Richtlinie ..., ...durchgängiger Kreislaufgedanke im Bauwesen nur gelingt, wenn die..., ...source-deutschland.de/themen/bauwesen/kreislaufgerechtes-bauen..., ...die Transformation des Bauwesens liegt im sogenann ten..., ...): Digitalisierung im Bauwesen – Potenziale von BIM...., ...Lebenszyklusbasierte Ökobilanzierung im Bauwesen Empfehlung: Verpflichtende..., ...). Digitalisierung im Bauwesen – Potenziale von BIM...., ...Ressourceneffizienz im Bauwesen. Von www.bbsr.bund.de..., ...www.ressource-deutschland.de/themen/bauwesen/kreislaufgerechtes bauen..., ...Ressourcenverbrauch im Bauwesen. Von Ressource Deutschland..., ...deutschland.de/themen/bauwesen/ressourcenverbrauch-im-bauwesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäudeenergiegesetz zur stärkeren Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen. Vollständige Integration von Lebenszyklusanalysen in den Bewertungen von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 10.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Nachhaltigkeit im Bauwesen und die ganzheitliche..., ...die Transformation des Bauwesens einstellen und von der..., ...die Nachhaltigkeit des Bauwesens zu fördern: 1. Deklarationspflicht..., ...für Nachhaltigkeit im Bauwesen. Als sichtbare Symbole...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
buildingSMART Deutschland setzt sich für gesetzliche und regulatorische Maßnahmen ein, die die konsequente Einführung und Anwendung offener und produktneutraler Standards für das digitale Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken (Open-BIM) fördern. Ziel ist es, die Interoperabilität von Softwarelösungen sicherzustellen, die Datenautonomie von Bauherren und Planern zu stärken und Abhängigkeiten von proprietären Systemen zu vermeiden. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Auftraggeber - insbesondere Bund, Länder und Kommunen – sich dafür verpflichten, bei ihren Bauvorhaben Open-BIM anzuwenden und offene Standards zu nutzen. Die Pflege, Weiterentwicklung und Anwendung dieser Standards sollen durch Förderung und rechtliche Absicherung nachhaltig unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: buildingSMART Deutschland e.V. am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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11.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dass insbesondere das Bauwesen leistungsfähig, nachhaltig..., ... Kompetenzen für das Bauwesen stärken Auf Bundesebene..., ... Digitalisierung des Bauwesens einnehmen sollte. Dies..., ...digitale Transformation des Bauwesens. Es sollte als starkes..., ...die Digitalisierung im Bauwesen sein. Ein einheitlicheres..., ...dass alle Akteure des Bauwesens die Vorteile des digitalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stadtentwick-lung und Bauwesen zum Gebäudetyp-E Die..., ...aller Fachrichtungen des Bauwesens gegenüber Politik und..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen für die Möglichkeit, ..., ... Die Anforderungen im Bauwesen müssen wieder auf das..., ...Personen, die beruflich im Bauwesen tätig sind – selbstständig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 01.07.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz MdB ..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen überbringen wir unsere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbs- und Innovationsverluste im Rechtsrahmen für Biozide
Dringender Handlungsbedarf zur Vermeidung unbeabsichtigter Wettbewerbs- und Innovationsverluste im Rechtsrahmen für Biozide.
- Bereitgestellt von: LANXESS AG am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Wasserwirtschaft und Bauwesen haben könnte. Dies würde..., ... Wasserwirtschaft und Bauwesen haben könnte. Dies würde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters
Es wird die Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters mit Ortsbezug angeregt. Die Fach- und Sachdaten sollten also mit Koordinaten verknüpft sein. Ortsbezug und Geometrien eines solchen Registers sollten aus bestehenden Geoinformationssystemen gespeist werden. Katasterinhalte und 3D-Modelle der Kataster- und Vermessungsbehörden sollten Basis eines Gebäuderegisters sein. Der Bund sollte die Anforderungsprofile an die Auskünfte definieren, die das System hergeben soll. Dann kann definiert werden, welche Sachinformationen in das System eingepflegt werden sollen. Sobald von den Gebäudenachweisen rechtliche Aussagen abgeleitet werden sollen, muss das Gebäude auch mit der Genauigkeit und dem rechtlichen Vertrauen des Liegenschaftskatasters versehen sein.
- Bereitgestellt von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stadtentwicklung und Bauwesen Herr Sören Bartol Bundesministerium..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen Krausenstraße 17 – 18..., ... Stadtentwicklung und Bauwesen mit der Einführung eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). […] für den...
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Zu Regelungsvorhaben: