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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ZPO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (197)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten ..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Modernisierung der Zivilprozessordnung und die Digitalisierung der Justiz. Ziel: bundesweit verpflichtende Vereinheitlichung der e-Akte, standardisierte digitale Verfahren für Massenverfahren mit Vorlageverfahren zum BGH, ein zentrales Justizportal mit digitaler Kommunikationsplattform, systematische Veröffentlichung von Zivilurteilen in maschinenlesbaren Open-Access-Datenbanken, Zentralisierung der Justiz-IT auf Bundesebene sowie Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft'

    • Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsinformationen zu ermöglichen. ® ZPO-Reformkommission zur Modernisierung..., ...Die Zivilprozessordnung (ZPO) bildet das Fundament für..., ...notwendig in der überarbeiteten ZPO. Diese Plattform sollte..., ...ge- nutzt werden. In der ZPO sollte eine Vereinfachung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 643/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
      2. BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...nach § 840 Absatz 2 Satz 1 ZPO. Wir sehen es als ausreichend..., ...Begriff „Urteil“ in § 750 ZPO-E Wir regen an, zur besseren..., ... dass die jetzt in § 750 ZPO Absatz 1 Satz 1 vorgesehene..., ...hervorgehoben wird; in § 750 ZPO-E Absatz 1 Nummer 2 sollte..., ...79 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO Genannten. Aus unserer ..., .... 4. Zu § 753 Absatz 4 ZPO-E Wir regen an klarzustellen..., ... Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO-E nicht genannte Nachweise..., ...Überweisungsbeschlusses nach § 829a ZPO anzuwenden. In § 829a ZPO-E..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E Wir regen an, in § 130a..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E. 7. Zu § 753 Absatz 8 ZPO-E Bestimmung von Rahmenbedingungen..., ...Zu § 755 Absatz 1 Satz 1 ZPO-E Die (weiteren) unter..., .... 10. Zu § 757 Absatz 3 ZPO-E Wir begrüßen die vorgesehene..., ...obigen Ausführungen zu § 754a ZPO-E.   4. Fazit Der ..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ..., ...Änderungen und Ergänzungen der ZPO einen wichtigen Schritt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DIS teilt die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit ergänzt und beiden gemeinsam eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukommt. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Schiedsstandorts ebenso wie jede Stärkung des Justizstandorts. Die DIS begrüßt, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 30.04.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 386/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
      2. BT-Drs. 20/13257 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...enthalten darf (§ 1031 Abs. 5 ZPO). Nach § 1031 Abs. 4 ZPO-E..., ...durch den heutigen § 1031 ZPO ersetzt, um sie an die ..., ...mag etwa von § 1031 Abs. 2 ZPO oder von § 1032 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen. 3. Rechtskräftige..., ...Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 2 ZPO (§ 1032 Abs. 2 S. 2 ZPO-E..., ...2 ZPO-E entbehrlich. Bereits..., ...ZPO kann das Gericht die Vollziehung..., ... in § 1041 Abs. 2 S. 6 ZPO-E. Nach § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E werden einstweilige Maßnahmen..., ... sich § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E anlehnt. Denn auch ein..., ... Einwendungen nach § 767 ZPO durchgreifen, so wird der..., ...wird mit § 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E sinnvoll umgesetzt. ..., ...4 mit § 1064 Abs. 1 S. 3 ZPO-E) Nach § 1054 Abs. 1 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich..., ...Damit geht § 1054 Abs. 2 ZPO-E über die Anforderungen..., ... endet (§ 1056 Abs. 1, 3 ZPO), wäre § 1056 Abs. 3 ZPO..., ... 1056 Abs. 3 ZPO vorbehaltenen Vorschriften..., ...ZPO-E kodifiziert im Kern die..., ... des § 581 ZPO für Schiedssprüche nicht..., ...dass § 1059 Abs. 4 und 5 ZPO nicht nur im Falle eines...
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