Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelungen nach § 27 Absatz 38 UStG in Anspruch nehmen konnte..., ...Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 UStG durch den Rechnungsaussteller..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ...unionsrechtliche Grundlage des § 14c UStG darstellt, und somit auch § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026
Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung § 6a Abs. 3a S. 2 UStG) Der Referentenentwurf..., .... Nach § 6 Abs. 3a S. 2 UStG sollte die Regelung zum..., ...Neuregelung Organschaft (§ 2c UStG-E) 1. Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ...Regelung des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E wäre wünschenswert. ..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG an die Verbände versandt..., ...stattdessen auf § 15 Abs. 2 UStG zu verweisen, da inhaltlich..., ...Sinne von § 15 Absatz 2 UStG mit optierten bzw. nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 19.08.2025
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 UStG Nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG (Rn. 51a). In dem aktuellen..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG aufgrund von Unstimmigkeiten..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...] Zu 4.: § 4 Nummer 21 UStG-E, Steuerbefreiung von ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG-E anzusehen. Für diese ..., ...4 Nr. 22 Buchst. a S. 2 UStG-E das Fehlen einer systematischen..., ...Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG an EU-Recht notwendig. ..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG-E ausreichend Rechnung ..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG unverändert bleiben, um..., ...verhindern. Zu 15.: § 19 UStG-E, Besteuerung der Kleinunternehmer..., ...Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG wird zum 1.1.2025 umfassend..., ...22.: § 27 Abs. 22a S. 1 UStG-E, Fristverlängerung für die Anwendung des § 2b UStG Der Zeitpunkt für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch öffentlich-rechtliche..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E, Zeitpunkt der Abziehbarkeit..., ...Ist- Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz - Umsatzsteuerbefreiung beibehalten
Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UstG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ...wenn sich MwStSystRL und UStG im Wortlaut unterscheiden..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Nr. 21. a) Satz 2 und 3 UStG werden die Leistungen privater..., ...Weise die Nr. 15b des § 4 UStG. Demnach sind steuerfrei..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerbefreit. ..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
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Adressatenkreis:
-
12.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG Die in dem nun vorliegenden..., ...der Umsatzgrenze in § 24 UStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes..., ...Pauschalierungsgrenze des § 24 UStG auf die IST-Besteuerung nach § 20 UStG und die Buchführungs-grenze..., ...auf 800.000 Euro in § 24 UStG nicht nachvoll-ziehbar ..., ...Die Vorschrift des § 24 UStG ist - als nationales Instrument...
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Zu Regelungsvorhaben: