Stellungnahmen/Gutachten
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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"LSV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (56)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass ab dem..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...werden. Dabei machte die LSV keine Unterscheidung anhand..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Anpassung der Ladesäulenverordnung an europäisches Recht
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des BMWK zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fassung 23.05.2024/10:15).
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsvorrangs des EU-Rechts ist die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ...Sanktionsbefugnisse aus der LSV (§ 5) vollumfänglich wahrnehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Die Ladesäulenverordnung (LSV) gewährleistet die technischen..., ... (AFIR), sodass sich die LSV zukünftig darauf beschränkt..., ...Absatz 3 in der gültigen LSV nicht ersatzlos zu streichen..., ...Begründung: Die AFIR und die LSV (in der jetzigen gültigen..., ...spezifiziert ist, sollte die LSV das Thema abbilden. Vor...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkungen. Anmerkungen LSV: § 4 Anzeige- und Nachweispflichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Petitum:..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweite Vertragspflicht für Milchbranche
Wir fordern dass sich die Bundesregierung für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern einsetzt und befürworten die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vertragspflicht für 100 Prozent der Milchmenge. Wir fordern, dass diese ausnahmslos für alle Verarbeitungs- und Handelsunternehmen gilt, ungeachtet der Unternehmensformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stark Frank Lenz (Vorstand LSV Deutschland und ZKL-Mitglied..., ...Hagen Stark (Boardmember of LSV Deutschland and member ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Milchlieferbeziehungen
Einführung einer Verordnung zur Umsetzung des Artikels 148 der Europäischen Marktordnung in nationales Recht mit dem Ziel einer Vertragspflicht für alle Milchlieferbeziehung mit konkret bezifferten Mengen und Preisen
- Bereitgestellt von: FREIE BAUERN Deutschland am 20.07.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe unsere ge- meinsam mit LSV Deutschland vor einem Monat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Seite 6 ..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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Zu Regelungsvorhaben: