Stellungnahmen/Gutachten
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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewSchG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (45)
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch rechtliche Regelungen sollen Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz, die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) sowie Anpassungen im Strafrecht und Familiengerichtsgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung (FHK) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird sich kritisch mit den Vorhaben auseinandergesetzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unerlässlichkeitsprüfung“ nach § 1 a GewSchG-E durchzuführen und eine..., ...von Straftaten nach § 4 GewSchG aus, von denen 796 männliche..., ... Anordnun-gen nach § 1 GewSchG verstoßen würden und ..., ...bei Verstößen gegen § 1 GewSchG dar, die im regulären..., ... 1b Abs. 1 Satz 2 a.E. GewSchG-E „überwacht sie die ..., .... 1 Satz 1 oder Abs. 2 GewSchG mit den be-reits aufgezeigten..., ...Strafvorschrift des § 4 GewSchG wird ein Verstoß nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). I. Präventiver Gewaltschutz..., ...Schutzanordnung nach § 1 GewSchG nicht unter das Beweisverwertungsverbot..., ...Gewaltschutzanordnung i.S.d. § 4 GewSchG verstoßen wird. Beide..., ... Strafbarkeit nach § 4 GewSchG gegeben. Eine tateinheitliche..., ...Entwurfsbegründung soll § 4 GewSchG im Konkurrenzwege zurücktreten..., ...trotz Bestehen des § 4 GewSchG überhaupt eine Änderung..., ...diese bereits nach § 4 GewSchG in Höhe von bis zu zwei..., ... 5. Änderungen des § 1 GewSchG a. Strafrahmenerhöhung des § 4 GewSchG Der Gesetzentwurf ..., ...auf fünf Jahre vor, § 4 GewSchG-E. Auch insoweit bezweifelt..., ...Betretungsverboten nach dem GewSchG die Möglichkeit der elektronischen..., ...Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen des GewSchG vor, § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewSchG-E. Das Nähere sollen ..., ...Anordnung nach § 1 Abs. 1 GewSchG die „Erforderlichkeit..., ...erforderlich sein. Während § 1 GewSchG das Merkmal der „Erforderlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der bff begrüßt das Vorhaben, von häuslicher Gewalt bedrohte hoch gefährdete Frauen besser zu schützen, hält jedoch die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen für verbesserungswürdig.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der bff begrüßt die..., ...vorgesehenen Ergänzungen im GewSchG. Artikel 1 – Änderung..., ...Anordnung einer eAÜ nach dem GewSchG sollten Familiengericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vorliegen. In der Begründung..., ... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) das Gericht nicht auf..., ...Abs. 1 oder § 2 Satz 1 GewSchG das Gericht nicht auf..., ...eines Verweises auf das GewSchG der angedachte Gewaltbegriff..., ... den Gewaltbegriff des GewSchG nach Ansicht der Geschäftsstelle..., ..., dass diese durch das GewSchG ausdrücklich nur in Form..., ...der Verfahren nach dem GewSchG von großem Interesse...., ...des § 1 als auch des § 2 GewSchG zu beteiligen, wenn ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (Gewaltschutzgesetz - GewSchG). In diesem Gesetz (sowie..., ...Trennungsfamilien Das GewSchG ist geschlechtsneutral..., ...Eltern Im Unterschied zum GewSchG sieht der Referentenentwurf..., ... zu ermitteln. Die im GewSchG vorgesehenen Sanktionen..., ...hat jedoch im Rahmen des GewSchG zu erfolgen und muss ..., ...bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zentriert. Das GewSchG..., ...das bestehende, bewährte GewSchG mit partiellen Ergänzungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAG TäHG begrüßt in ihrer Stellungnahme die weitere Verankerung von Täterarbeit im zivilrechtlichen Bereich, weist aber auch auf bestehende Leerstellen hin. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen können, besteht aus Sicht der BAG TäHG noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 06.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gewaltschutzgesetzes (GewSChG) Rechnung, indem durch..., ...Täterarbeitsprogrammen im GewSchG bietet die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf das GewSchG mit Art. 31 der IK im..., ...Gewaltschutzgesetzes in § 1 Absatz 4 GewSchG-E vor, die Teilnahme ..., ... nur nach § 1 Absatz 4 GewSchG mit Zwangsmitteln durchgesetzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) soll durch den vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben: