Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
146 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (146)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 781/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 781/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, ..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO tätig. Weitere Mitglieder..., ...Versicherungsvermittler nach § 34d GewO unterliegen weiterhin einer..., ...Weiterbildungsverpflichtung (§ 34d GewO i.V.m. VersVermV), was ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...-vermittler gemäß § 34i GewO in Verbindung mit der ImmVermV..., ...keine Erlaubnis nach § 34k GewO-neu benötigen. Dies betrifft..., ...Anforderungen des § 34k GewO-neu ausgenommen und müssen..., ... nach § 34k GewO-neu befreit. Folglich wären..., ...Sachkundeprüfung gemäß § 34k GewO-neu zu absolvieren. o ..., ...-vermittlern nach § 34f GewO vermitteln knapp 43% ebenfalls..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO und wären somit von der..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreit. Nach unserer..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO besitzen, ▪ gemäß § 34d GewO, die keine Versicherungsmaklerinnen..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO-neu noch rechtzeitig erteilt..., ...der Verordnung nach § 34l GewO-neu auf eine praktische..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO nach § 162 Abs. 6 GewO-neu..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreien wird. Wir ..., ...des Abs. 6 in den § 34k GewO-neu zu überführen. Seit..., ...§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO besitzen, keine erneute..., ...erfolgen muss (§ 162 Abs. 2 GewO-neu). Die Regelungen des § 34k GewO-neu treten zum 01. Januar..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen. Vermittlerinnen..., ... zu § 34k Absatz 5 GewO: „Die Regelung zielt darauf...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen nationaler Umsetzung der IDD
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der IDD gegen Deutschland eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass § 34d Abs. 8 Nr. 2, 3 GewO nicht von Art. 1 Abs. 3 IDD gedeckt sind. Der GDV vertritt die Auffassung, dass die Regelungen nach Sinn und Zweck als richtlinienkonform angesehen werden können. Für den Fall einer Anpassung werden eine Übergangsregelung von zwei Jahren sowie Bestandsschutzregelungen gefordert.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO nicht von Art. 1 Abs...., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO als richtlinienkonforme..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 3 GewO wäre vor allem die Vermittlung..., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. 2. Richtlinienkonformität..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind, • nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... S. 1 Nr. 1 oder Abs. 8 GewO nicht der Erlaubnispflicht..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO in Betracht kommen. Ob..., ...len (§ 34d Abs. 9 S. 3 GewO). Die Haftung übernehmenden..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO künftig entfallen, müsste..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ...Erlaubnisurkunde nach §§ 34c ff. GewO, nachweisen kann. Entsprechende..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelungen in §§ 34k und 162 GewO-neu – auch mit dem vorgelegten..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO erstreckt werden (dazu ..., ...Bewachungsgewerbe in § 34a Abs. 2 GewO nicht die Berufung eines..., ...sowohl in § 34l Abs. 1 Nr. 3 GewO-neu für die Prüfung der..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO Wir bitten darum, die..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO sind, zu erweitern. ..., ...Wortlaut des § 162 Abs. 6 GewO-E in der Fassung des ..., ... des § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO in Verbindung mit § 1 ImmVermV..., ...des § § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-neu entbehrlich macht. ..., ...34d Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 GewO die Streichung des Bezugs..., ...Sachkundenachweis nach § 34k GewO-E auch dann als erbracht..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO“ ist. Da diese Regelung..., ...Übergangsregelung nach § 162 GewO-neu, sondern aufgrund des § 34l Abs. 1 Nr. 3 GewO-neu in die Regelung zur..., ...Recht nicht mehr in § 162 GewO-neu übernommen, sondern..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO erworben worden ist, ..., ...nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO absolviert hat oder aber..., ...nach § 34i Abs. 1 Nr. 4 GewO absolviert haben, müssten..., ...nach § § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-neu vorbereiten zu können..., ... nach § 34k GewO-neu vorausgesetzt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...könnten in einem neuen § 34k GewO umgesetzt werden, dabei..., ...Kreditvermittler nach § 34k GewO Sofern die Bundesregierung..., ...Prüfungskatalog für § 34k GewO als „Minus“ gegenüber dem..., ...Prüfungskatalog für § 34i GewO Der Prüfungskatalog für..., ...Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO gestaltet werden mit der..., ...einer Erlaubnis nach § 34i GewO keine zusätzliche Sachkundeprüfung..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO zu erhalten. Gegenüber ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen nach § 34c Abs. 1 GewO vermittelt haben, sollte..., ...eine Erlaubnis nach § 34k GewO unter Vorlage der bisherigen..., ...Verbraucherkrediten nach § 34c GewO beantragt, sollte keine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO-E: „Gewerbetreibende..., ... nach § 34k Abs. 1 GewO-E und somit für sämtliche..., ...nach § 34d Abs. 6 Satz 3 GewO Wir bitten dringend ..., ...34d Abs. 6 Satz 3 bis 4 GewO-E wie folgt zu ändern: ..., ... und Satz 4 2. Halbsatz GewO-E auf einer Umsetzung des..., ...nach § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-E durchgeführt und damit..., ... mit Ausnahme des § 34l GewO-E, für den Art. 12 Abs...., ...162 Abs. 1 GewO-E) Wir bitten dringend..., ...darum, § 162 Abs. 1 GewO wie folgt zu ändern: ..., ... von § 34l GewO-neu, für den die Regelung..., ... i. S. d. § 34k Abs. 1 GewO-E tätig werden wollen, ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO benötigten. Während die..., ...Wortlaut des § 162 Abs. 1 GewO-E sollte sich somit in ..., ...dass § 162 Abs. 2 Satz 1 GewO-E wie folgt korrigiert ..., ...des § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E Wir..., ...die § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E zur Klarstellung..., ... in § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und in § 162 Abs. 6 GewO-E..., ...nach § 34k Abs. 6 GewO absolvieren muss. Jedoch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO-E: „Gewerbetreibende..., ... nach § 34k Abs. 1 GewO-E und somit für sämtliche..., ...nach § 34d Abs. 6 Satz 3 GewO Wir bitten dringend ..., ...34d Abs. 6 Satz 3 bis 4 GewO-E wie folgt zu ändern: ..., ... und Satz 4 2. Halbsatz GewO-E auf einer Umsetzung des..., ...nach § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-E durchgeführt und damit..., ... mit Ausnahme des § 34l GewO-E, für den Art. 12 Abs...., ...162 Abs. 1 GewO-E) Wir bitten dringend..., ...darum, § 162 Abs. 1 GewO wie folgt zu ändern: ..., ... von § 34l GewO-neu, für den die Regelung..., ... i. S. d. § 34k Abs. 1 GewO-E tätig werden wollen, ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO benötigten. Während die..., ...Wortlaut des § 162 Abs. 1 GewO-E sollte sich somit in ..., ...dass § 162 Abs. 2 Satz 1 GewO-E wie folgt korrigiert ..., ...des § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E Wir..., ...die § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E zur Klarstellung..., ... in § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und in § 162 Abs. 6 GewO-E..., ...nach § 34k Abs. 6 GewO absolvieren muss. Jedoch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilien-Verwalter und Immobilienmakler gem. § 34c GewO
Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besitzen (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO), nicht in geordneten Vermögensverhältnissen..., ...leben (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) oder keine Berufshaftpflichtversicherung..., ...haben (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO). Erst im Jahr 2018 wurde § 34c Abs. 2a GewO eingefügt, der die hier...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie)
Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 34dAbs. 8 Nr. 3 GewO..........................., ...Einfügung von Art. 156 Abs. 4 GewO..........................., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO. Mit deren Streichung soll..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann auch weiterhin als..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO ist nicht auf Vermittler..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ... von § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO 2.1 Richtlinienkonformität § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann nach Sinn und Zweck..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO nicht auf Vermittler in..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ist damit insbesondere ..., ...stellt § 34d Abs. 9 S. 3 GewO gerade nicht ab. Vielmehr..., ...lassen. Bei § 34d Abs. 6 GewO hat man mangels damaliger..., .... 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig werden können, bedarf..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
-
Zu Regelungsvorhaben: