Stellungnahmen/Gutachten
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30 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BewG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (30)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... entsprechen (vgl. § 12 BewG), bei denen der Genossenschaftsanteil..., ...Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG erst recht angezeigt wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... entsprechen (vgl. § 12 BewG), bei denen der Genossenschaftsanteil..., ...Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG erst recht angezeigt wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... entsprechen (vgl. § 12 BewG), bei denen der Genossenschaftsanteil..., ...Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG erst recht angezeigt wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Dort heißt es in §198 BewG Abs. 2.: „Als Nachweis ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ZIA bedarf es einer Lösung aktuell bestehender grundsätzlicher Probleme durch eine gesetzgeberische Anpassung des Steuerrechts. So muss mit Blick auf die handelsbilanziellen Regelungen zu den nachträglichen Herstellungskosten ein Bewertungsvorbehalt in der Steuerbilanz eingeführt werden (vgl. Punkt B.I.). Ferner müssen energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt oder zumindest durch spezielle Abschreibungsregelungen (z. B. erhöhte Sonderabschreibungen) gefördert werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundbesitzbewertung (§ 68 BewG) als Gebäudebestandteile...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung unterstützen
Das BMF hat einen Entwurf zur Neufassung des BMF-Schreibens vom 18. Juli 2003 zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zur Verbändeanhörung veröffentlicht, zu dem der BDI Stellung genommen hat. Ziel ist es, steuerliche Maßnahmen zu unterstützen und fordern, die die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und damit zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...PV-Anlagen für Zwecke des § 68 BewG gerade nicht um Betriebsvorrichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... ▪ Erfüllung des § 158 BewG, da die planmäßige Nutzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Esskandari in Stenger/Loose, BewG/ErbStG/GrStG, Stand: EL...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...es auch in § 198 Abs. 2 BewG erfolgt. - Folgen durch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum steuerlichen Investitionssofortprogramm
Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und Förderung von Investitionen durch Wiedereinführung der degressiven AFA für bewegliches Anlagevermögen, Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Senkung der Thesaurierungsbelastung für Personenunternehmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden (§ 9 Abs. 2 und 3 BewG). Dies führt gerade nicht...
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Zu Regelungsvorhaben: