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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BRAO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (59)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.

    • Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsan-wälten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Berufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO untersagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jeweiligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, und solchen..., ...Unabhängigkeitsverpflichtung nach § 43a Abs. 1 BRAO a) § 43a Abs. 1 BRAO..., ... nach § 59e Abs. 2 S. 1 BRAO durch geeignete Maßnahmen..., ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, unterliegen..., ... nach §§ 206 f. BRAO folgt das Gleiche aus § 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO. c) Für US-Kanzleien..., ...bestimmt § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO die Geltung (u.a.) von § 59e BRAO. Damit gilt auch für sie..., ...) Handakten i.S.d. § 56 BRAO sind nur die Handakten nach § 50 BRAO, die sich regelmäßig auf..., ...hat, kann sie nach § 112a BRAO beim Anwaltsgerichtshof..., ... mangels über §§ 56, 57 BRAO hinausgehender Ermittlungs..., ...Abs. 3, §§ 113a und 113b BRAO. Sofern das Urteil nicht..., ...§ 114 Abs. 2 BRAO vorgesehenen Maßnahmen ..., ... § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO erteilen, die selbständig..., ...§ 59h Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO, der über § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO auch für den Zulassungswiderruf..., ... auf § 43a BRAO verpflichtet (s.o.). Ob..., ... nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO in Betracht. Es dürfte ..., ...14 Abs. 2 BRAO; § 59h BRAO enthält keinen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.

    • Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsanwäl-ten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Be-rufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO unter-sagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jewei-ligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA Die im Regierungsentwurf..., ...Rechtsanwälte i. S. d. § 46 Abs. 1 BRAO mit leitenden Angestellten..., ...Konkretisierung des § 43e BRAO ausgeräumt werden. 4..., ...Modernisierung des § 27 Abs. 1 BRAO angezeigt ist. Der Erfahrung..., ... Sozietätswechsel, § 42 BRAO-E Der im Regierungsentwurf..., ...Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA gehört zu den..., ... Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO zu identifizieren und zu..., ...Mandats gelöscht (§ 50 Abs. 1 BRAO), besteht auch keine Möglichkeit..., ...Rechtsanwälte kann in der BRAO – vergleichbar einer entsprechenden..., ...im Berufsrecht ist § 43e BRAO. Ergänzend hierzu sollte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... gezielte Ergänzung von BRAO und RVG vorgeschlagen, ..., ... Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist es unzulässig, geringere..., ... § 49b Abs. 1 S. 1 a.E. BRAO seinen Anwendungsbereich..., ... legt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO fest, dass der Rechtsanwalt..., ...nennt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO die Bedürftigkeit des Auftraggebers..., ...sollten sowohl § 49b Abs. 1 BRAO als auch § 4 Abs. 1 RVG..., ...die in § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO vorgesehene Möglichkeit..., ...wird. § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO (neu): Dies gilt nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO, WPO und BNotO – ein..., ...Vorschlag scheint sich an der BRAO zu orientieren, deren geltende..., ...Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO ..., ... Erleichterungen in der BRAO unterbleiben müssen. Jedenfalls..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO keine Auswirkungen haben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... RVG, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO) greifen für gemeinwohlorientierte..., ...Ergänzung von § 49b Abs. 1 BRAO und ein neuer § 3b RVG,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...herauszugeben. § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO formuliert in diesem ..., ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO. Die bisher geltende ..., ...Ausnahme zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO dar. Setzt der ehemalige..., ...schrift zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO gedacht sein sollte, dürfte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
      2. BT-Drs. 21/3345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...RDG. Nach § 13a RDG/§ 43d BRAO bestehen besondere Transparenzpflichten..., ... RDG/§ 43d Abs. 3 und 4 BRAO sollen den Verbraucher ..., ...Systembruch dar: • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich...
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