Stellungnahmen/Gutachten
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155 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (155)
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...geplante Änderung der AVBFernwärmeV weist unseres Erachtens..., ...vorliegenden Entwurf der AVBFernwärmeV sich weiter zu verschärfen..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., ...wäre der Kunde nach AVBFernwärmeV berechtigt, die eigene..., ...die Bundesverordnung AVBFernwärmeV aushebeln kann. Ebenso..., ...Regelungen in §3 Absatz 2 AVBFernwärmeV, welche ein kurzfristiges..., ... bietet § 2a Satz 3 AVBFernwärmeV einen entsprechenden..., ...Berücksichtigung. Auch die AVBFernWärmeV geht nicht explizit..., .... Hierzu sollte das AVBFernWärmeV entsprechend nachgebessert..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., .... Zusammenhang von AVBFernwärmeV und Energie-Contracting..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV wird diese bewährte..., ...neuen § 1 Abs. 4 Nr. 2 AVBFernwärmeV ist „Fernwärme“ die..., ...vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 7 AVBFernwärmeV i.V. mit § 3 Abs. ..., ...In § 1 Abs. 1 Satz 3 AVBFernwärmeV heißt es sodann, dass die AVBFernwärmeV auf die gewerbliche..., ...in § 1a Abs. 1 Nr. 5 AVBFernwärmeV, wonach die Netzbetreiber..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV für mehr Transparenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertreten von Versorgerinteressen im Rahmen der AVBFernwärmeV
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortführung der Novelle der AVBFernwärmeV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...eine der Bedeutung der AVBFernwärmeV angemessene Befassung..., ... Wärmeleistung (§ 3 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Referentenentwurf..., ...seitdem geltende § 3 AVBFernwärmeV dringend zu überarbeiten..., ...das nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV-Entw. geregelte Leistungsan-passungs..., ... des bisherigen § 3 AVBFernwärmeV hat bereits dazu geführt..., ...der Rechte nach § 3 AVBFernwärmeV dazu geführt, dass..., ...hingewiesen, dass § 3 AVBFernwärmeV die Versorgungssicherheit..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Entwurf..., ...der ur-sprünglichen AVBFernwärmeV bekannten sich noch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftliche Aufforderung verschiedener Bundespolitiker, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der aktuell vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV in der jüngsten Fassung in der laufenden Legislaturperiode nicht vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Weiterhin wird dafür geworben, ein neues Verfahren zur Novellierung der Verordnung in der nächsten Legislaturperiode anzustreben.
- Bereitgestellt von: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gegen eine Novelle der AVBFernwärmeV – Für eine gerechte..., ...aktuelle Novelle der AVBFernwärmeV bedroht nicht nur ..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV in ihrer jetzigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 20.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie..., ...nächsten Novelle der AVBFernwärmeV dringend berücksichtigt..., ...Fernwärmelieferung“ im Sinne der AVBFernwärmeV anzusehen ist. Der..., ...geplanten § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV geht es zwar nicht..., ...erreicht, wenn § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV für Wärmeversorgungssysteme..., ...ehemaligen § 18 Abs. 2 AVBFernwärmeV ersatzlos entfallen..., ...eine Regelung in die AVBFernwärmeV oder die FFVAV einzufügen..., ...geplanten § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV nicht erfassten Versorgungsverhältnisse..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der..., ... Für Änderungen der AVBFernwärmeV, die die Wärmelieferanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen
Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist die zentrale ..., ...schaffen. Nach § 24 AVBFernwärmeV müssen Preisänderungsklauseln..., ...für die Zukunft (§ 3 AVBFernwärmeV) Die vertraglich..., ...Rechtsgrundlage in der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zur Novelle der AVBFernwärmeV Wärmewende entfalten..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV angeführten Anforderungen..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angeboten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgreiche Wärmewende AVBFernwärmeV Wärmewende-Ready machen..., ...erforderlich, dass in der AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ... Gemäß § 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E ist das Marktelement..., ... § 24 Abs. 1 Satz 4 AVBFernwärmeV-E vorgesehen ist. ..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E (in der Fassung ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E erkannt, wonach ..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV steht den Bemühungen..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV den Bemühungen beider..., ...Satz 3 in § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV-E ist zu streichen..., ...Sonderregelungen der AVBFernwärmeV nur für ebensolche..., ... der AVBFernwärmeV entsprechende Anwendung..., ...Vermarktung nach § 2a AVBFernwärmeV in allen Produkten..., ...die Regelung des § 3 AVBFernwärmeV-E auch die nunmehr in § 32 AVBFernwärmeV-E vorgesehene Festlegung..., ...Beibehaltung des § 3 AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...die Mechanismen der AVBFernwärmeV zur Preisanpassung..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2022..., ... Modernisierung der AVBFernwärmeV unbedingt Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben: