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113 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (113)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ergänzung des § 4 Abs. 7 AEG unsere starke Unterstützung..., ...Ergänzung des § 4 Abs. 7 AEG unterstützt. Die vorgeschlagene..., ...gültigen Fassung des § 4 Abs. 7 AEG unterschiedliche Rechtsauslegungen..., ...vertreten, der § 4 Abs. 7 AEG fordere, dass die hier ..., ...Die Regelung in § 4 Abs. 7 AEG dient dem Zweck, dass ein..., ..., dazu trifft § 4 Abs. 7 AEG keine Aussage. Die Regelung..., ...Diese sind in § 4 Abs. 1-5 AEG, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen..., ...Ergänzung des § 4 Abs. 7 AEG explizit hervorgehoben....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Genehmigungsverfahren für Vorhaben nach AEG (vgl. Gesetzesentwurf Nrn..., ...Positionierung an zentraler Stelle in AEG und PBefG. Es ist nicht..., ...Buchstabe a) (§ 18 Abs.1a AEG): Der VDV begrüßt, dass..., ...werden, § 18 Abs. 1a Nr. 4 AEG und § 28 Abs. 1a Nr. 4 ..., ...Freistellungsregelung in § 23 AEG, um deren - in der jüngsten..., ...Buchstabe b) (§ 18 Abs. 2 AEG): Die Erleichterung, ..., ...Nrn. 6 bis 8 (§§ 18a – 18c AEG): Die konsequente Umsetzung..., ...4 f.). Zu Nr. 9 (§ 18d AEG): Die weiteren Schritte..., ... 10]). Zu Nr. 10 (§ 18e AEG): Die vorgeschlagenen ..., ...vorzusehen. Zu Nr. 13 (§ 20 AEG): Wie in den allgemeinen..., ... nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AEG-E als vorrangiger Belang..., ...Positionierung an zentraler Stelle in AEG und PBefG. Es ist nicht..., ...eigentlich in § 18 Abs. 1a AEG angelegte Beschleunigung..., ...Planrechtsfreistellung in § 18 Abs. 1a) AEG auf Fälle, in denen keine..., ...Tatbestän-den nach § 18 Absatz 1 a AEG synchronisiert werden muss..., ...5 lit. a zu § 18 Abs. 1a AEG). Zu Nr. 5 (§ 14e neu ..., ...Buchstabe a) (§ 18 Abs.1a AEG) darge-stellt, begrüßt ..., ...Wie bei der Änderung des AEG gilt jedoch auch bei den..., ...in der Regelung des § 18g AEG angelegt, jedoch dort nur..., ...Schieneninfrastrukturen In § 20 AEG ist für Planrechtsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... neben der EIGV auch das AEG und die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung..., ...soll nach § 12 Abs. 3 neu AEG – derzeit noch § 12 (6)..., ...Verhältnis zu § 12 Abs. 3 AEG ist noch ungeklärt. Sie..., ...Regelung nach § 12 Abs.3 AEG künftig obsolet. Die oben..., ...Schie-nenpersonenverkehrs-Tarifen nach AEG und ÖPNV-Tarifen nach Personenbeförderungsgesetz..., ...Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) Berücksichtigung der ..., ...Änderungsbedarf am § 4 b AEG. Eine rasche Änderung dieser..., ...diese Änderung des § 4 b AEG bereits im Rahmen des InfZuG..., ...die PSV betreffenden § 4 b AEG durch einen neuen Absatz..., ...26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1f AEG nach der Angabe “Prüfsachver-ständigen..., ...hinaus sollte § 4 Abs. 1 S. 1 AEG so formuliert sein, dass..., ...Fall. Denn § 4 Abs. 1 S. 1 AEG nimmt die „Anforderungen..., ...die sich § 4 Abs. 1 S. 1 AEG bezieht. Allerdings scheint..., ...Inbetriebnahme“ in § 4 Abs. 1 S. 1 AEG auf. Würden diese drei ..., ... Daher sollte § 4 Abs. 1 AEG wie folgt gefasst werden..., ...bestehenden § 12a Abs. 3 AEG). Die dort geregelte Pflicht..., ...formulierten § 12a Abs. 2 AEG er-folgen: § 12a wird ..., ...leiten sich aus § 4 Abs. 3 AEG ab. Die Eisenbahnunternehmen..., ...Plangenehmigung nach § 18 AEG) erreicht haben, sollten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... neben der EIGV auch das AEG und die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung..., ...soll nach § 12 Abs. 3 neu AEG – derzeit noch § 12 (6)..., ...Verhältnis zu § 12 Abs. 3 AEG ist noch ungeklärt. Sie..., ...Regelung nach § 12 Abs.3 AEG künftig obsolet. Die oben..., ...Schie-nenpersonenverkehrs-Tarifen nach AEG und ÖPNV-Tarifen nach Personenbeförderungsgesetz..., ...Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) Berücksichtigung der ..., ...Änderungsbedarf am § 4 b AEG. Eine rasche Änderung dieser..., ...diese Änderung des § 4 b AEG bereits im Rahmen des InfZuG..., ...die PSV betreffenden § 4 b AEG durch einen neuen Absatz..., ...26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1f AEG nach der Angabe “Prüfsachver-ständigen..., ...hinaus sollte § 4 Abs. 1 S. 1 AEG so formuliert sein, dass..., ...Fall. Denn § 4 Abs. 1 S. 1 AEG nimmt die „Anforderungen..., ...die sich § 4 Abs. 1 S. 1 AEG bezieht. Allerdings scheint..., ...Inbetriebnahme“ in § 4 Abs. 1 S. 1 AEG auf. Würden diese drei ..., ... Daher sollte § 4 Abs. 1 AEG wie folgt gefasst werden..., ...bestehenden § 12a Abs. 3 AEG). Die dort geregelte Pflicht..., ...formulierten § 12a Abs. 2 AEG er-folgen: Der Formulierungsvorschlag..., ...leiten sich aus § 4 Abs. 3 AEG ab. Die Eisenbahnunternehmen..., ...Plangenehmigung nach 12 § 18 AEG) erreicht haben, sollten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Allianz pro Schiene wirkt auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 23 AEG ein, der die Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken regelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, höhere Hürden für die Entwidmung von stillgelegten Bahnstrecken zu etablieren. Damit soll erreicht werden, dass potenziell für den Schienenverkehr nutzbare Flächen langfristig gesichert bleiben und in Zukunft wieder reaktiviert werden können.

    • Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13358 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
      2. BT-Drs. 21/326 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Freistellungsregelung in § 23 AEG hat der Gesetzgeber strengere..., ...Freistellungsregelung in § 23 AEG dahingehend kritisiert,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sind. Daher sollte der § 18 AEG um eine Regelung ergänzt..., ...Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) – verankerten Regelungen..., ...25 Gleiches gilt für das AEG: Hier ist zwar die für § 18 Abs. 1a AEG vorgese-hene Ausweitung..., ...Wahlrecht Planrecht sollten im AEG durch Änderung von § 18..., ...Bundesfern-straßengesetz (§ 18f AEG) In § 18f AEG (ursprünglich § 11a AEG) ist ausdrücklich klarzustellen..., ...zur Einfüh-rung des § 11a AEG mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz..., ...Bundesfernstra-ßengesetz (§ 19 AEG) In § 9a FStrG wird für..., ...fol-gende Fassung des § 19 AEG auch auf Eisenbahnbetriebsanlagen..., .... So sollte die in § 18g AEG bestehende Regelung demzufolge..., ...könnten. Hierzu sollte § 4b AEG ent-sprechend ergänzt werden..., ...Allgemeines Eisenbahngesetz § 18 (AEG) Abs. 2 Nr. 1 müsste wie..., ...besteht und,“ Denn § 18 AEG ist auch die wesentliche..., ...Verweise (z.B. in § 18a Abs. 4 AEG mit einem Verweis auf Verwaltungsportale..., ...die Begrifflichkeiten im AEG gehen in diese Richtung..., ...betreiben. Unter § 2 Abs. 8 AEG wird erläutert, dass „Werksbahnen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 18 Abs. 1 AEG eine Ausweitung des Kataloges..., ...sollte § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG um folgende weitere Maßnahmen..., ...sollte die bislang in § 18g AEG lediglich auf Änderungen..., ...allerdings voraus, dass auch § 4b AEG, der die PSV betrifft, ..., ...26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1f AEG nach dem Begriff „Prüfsachverständigen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Verbändeinitiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur "Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" abgelehnt wird. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Bahnanlagen und Gleise zweckentfremdet werden und damit in Zukunft nicht mehr für den Ausbau des Schienennetzes, unter anderem für die Reaktivierung von Strecken und für die Bereitstellung weiterer Angebote im Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 12.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13358 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist. Bisher schreibt § 23 AEG vor, dass die zuständige..., ...Verkehrsbedürfnisse. Ferner muss in § 23 AEG weiter ein öffentliches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Verbändeinitiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur "Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" abgelehnt wird. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Bahnanlagen und Gleise zweckentfremdet werden und damit in Zukunft nicht mehr für den Ausbau des Schienennetzes, unter anderem für die Reaktivierung von Strecken und für die Bereitstellung weiterer Angebote im Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13358 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.11.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aktuellen Fassung des § 23 AEG um eine Vorschrift der..., ...Verkehrsbedürfnisse. Ferner muss in § 23 AEG weiter ein öffentliches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...DBGrG o BEZNG o MoSchG o AEG o LuFV o weitere? Q ..., ...]. • keine Änderung am AEG (§ 34, Netzbeirat) • ..., ...DBGrG o BEZNG o MoSchG o AEG o LuFV o weitere? Q ...
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