Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1757 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
      2. BT-Drs. 21/2722 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
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