Stellungnahmen/Gutachten
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1.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.393)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur gemäß § 479 a BGB muss auch privaten Leasing-Nehmern zustehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: Gemäß § 479a BGB-E soll das Recht auf Reparatur..., ...folgende Änderung des § 479 BGB-E vor: „§ 479a Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Der VDMA setzt sich seit langem für eine Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein, das in Deutschland viel zu restriktiv geregelt ist. Ziel ist es, ein „level playing field“ mit anderen Rechtsordnungen herzustellen und dadurch der Flucht in andere Rechtsordnungen entgegen zu wirken, das deutsche Recht wettbewerbsfähiger zu machen und den Unternehmen mehr Vertragsfreiheit einzuräumen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB) mit den Worten ausgedrückt..., ... des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB lautet der-zeit wie folgt..., ...Vorschriften (§§ 305 und 310 BGB) ausgearbeitet. Bevor diese..., ...Begründung zu § 305 Abs. 1a BGB neue Fassung In § 305 BGB wird folgender Absatz 1a..., ... 1. Die derzeit in § 305 BGB enthaltene Definition von..., ...Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegen AGB nur dann nicht..., ...Absatz 1a in § 305 Abs. 1 BGB trägt diesen Umständen ..., ...der in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten ist, nämlich ..., ...dem in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Anwendungsbereich..., ...vgl. § 305 Abs. 1a Satz 3 BGB neue Fassung). 3. Im B2B-Bereich..., ...Begründung zu § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...berücksich-tigen.“ 1. § 310 Abs. 1 BGB enthält die maßgeblichen..., ...überraschenden Klauseln nach § 305c BGB bleibt aber unberührt. ..., ... des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt ebenfalls unberührt..., ...Neuformulierung des § 310 BGB wäre damit auch ein wichtiger..., ...Europäisierung und Modernisierung des BGB. Frankfurt am Main im ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zinsobergrenzen (§ 492 Abs. 9 BGB), verhältnismäßigen Kreditwürdigkeitsprüfungen (505b Abs. 2 BGB) und der Reduzierung bestimmter..., ... Abs. 1 S. 2 Nr. 4, S. 3 BGB) Beim Kauf auf Rechnung..., ...Bundesregierung (§ 506 Abs. 1 S. 3 BGB-E) nicht beantwortet. Dies..., ...Textform § 492 Abs. 1 S. BGB In § 492 Abs. 1 S. 1 BGB..., ... und § 491a Abs. 3 S. 2 BGB) Nach Art. 247 § 2 Abs..., .... In § 491a Abs. 3 S. 2 BGB des Gesetzentwurfs ist ..., ...Verweis in § 506 Abs. 1 BGB würde dies entsprechend..., ...491 Abs. 2 oder 506 Abs. 1 BGB keinen klaren und auffallenden..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung, § 505b Abs. 2 BGB Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...begrüßen, dass § 505b Abs. 2 BGB eine verhältnismäßige ..., ...Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB. • Am Textformerfordernis..., ... nach § 492 Abs. 1 S. 1 BGB (neu) sollte unbedingt ..., ...Informationen nach § 491a Abs. 3 BGB i. V. m. Art. 247 EGBGB..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung in § 505b Abs. 2 BGB. Im Hinblick auf das Recht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pacta sunt servanda Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse ( §490 Abs. 2 S. 2 BGB): • Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietminderungsrecht nur auf Kaltmiete beziehen
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Gebäudetyp E
Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
- Bereitgestellt von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ortsübliche Vergleichsmiete muss methodisch und rechtlich einwandfrei ermittelt werden.
Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsmieterhöhung realitätsnah gestalten
Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben: