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191 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (191)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Vorgaben der CSRD werden mit dem neuen Umsetzungsentwurf nach dem Prinzip 1:1 umgesetzt und der bestehende Rechtsrahmen punktüell angepasst. Im Handelsbilanzrecht soll für bilanzrechtlich große sowie für bilanzrechtlich kleine oder mittelgroße kapitalmarktori- entierte Unternehmen eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeits- bericht (§§ 289b, 315b HGB-E) und eine Pflicht zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsbe- richts eingeführt werden (§ 317 HGB-E).

    • Bereitgestellt von: VAZ - Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. am 22.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission plant, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu ändern. Ziel der Einflussnahme ist es, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass Vereinfachungen der Richtlinien auf der Umsetzungsebene vorgenommen werden, die Richtlinien selbst aber nicht abgeschwächt und die Ziele des EU Green Deals nicht gefährdet werden. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 24.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 07.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 10.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 19.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 19.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die CSRD,CSR (EU) und weiterführend das LkSG der Bundesrepublik Deutschland,welche die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen umfassend ab diesem Jahr erweitert.Ziel der Interessenvertretung ist es, die Anforderungen an die Berichterstattung so zu gestalten, dass sie praktikabel und verhältnismäßig bleiben.Es soll eine Überregulierung vermieden werden,um sicherzustellen,dass die Schmierstoffindustrie ihrer Berichtspflicht nachkommen kann,ohne unverhältnismäßig hohe finanzielle,personelle oder organisatorische Belastungen zu tragen.Ferner wird angestrebt,globale Standards für eine harmonisierte Berichterstattung zu fördern und damit umfassende Wettbewerbsnachteile für deutsche sowie EU-Unternehmen zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: VSI Verband Schmierstoff-Industrie e.V. am 04.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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